Chef des Bundeskanzleramts, Staatssekretär Dr. Steinmeier, sagt Prüfung flankierender Maßnahmen für bedrängtes deutsches Transportgewerbe zu
(Frankfurt/M.) Der Chef des Bundeskanzleramtes, Staatssekretär Dr. Steinmeier, empfing den Präsidenten des Bundesverbandes Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V., Hermann Grewer, und den BGL-Hauptgeschäftsführer Dr. Karlheinz Schmidt, zu einer zweiten Gesprächsrunde zur kritischen Lage im deutschen Güterkraftverkehrsgewerbe. Am Gespräch nahm seitens des BMVBW Staatssekretär Wittling teil. Nach Darstellung des BGL sind tausende Betriebe und Arbeitsplätze im deutschen Transportgewerbe durch ruinöse Wettbewerbspraktiken und exorbitante Mineralölpreissteigerungen bedroht.
Die Vertreter des Gewerbes verwiesen darauf, dass durch die ökologische Steuerreform deutsche Unternehmen zusätzlich unter Kostendruck gerieten, der den Betrieben die Substanz für Zukunftsinvestitionen raube. Die Vernichtung zahlreicher mittelständischer Existenzen stehe unmittelbar bevor, wenn die Harmonisierung der Wettbewerbsbedingungen in einem völlig deregulierten europäischen Binnenmarkt nicht vorankomme.
Konkret forderten die Vertreter des BGL, die geplante Einführung von elektronischen Straßenbenutzungsgebühren im Jahr 2003 mit einer Harmonisierung der Wettbewerbsbedingungen zu verknüpfen. Straßenbenutzungsgebühren dürften nicht "on top" auf die bestehenden fiskalischen Lasten aufgesattelt werden, sondern müssten auch einen spürbaren Beitrag zur Wettbewerbsharmonisierung leisten. Notwendig sei eine Fiskalharmonisierung, damit deutsche Anbieter in den internationalisierten Märkten eine faire Wettbewerbschance erhielten.
Der Chef des Bundeskanzleramts, Dr. Steinmeier, sicherte den Vertretern des deutschen Transportgewerbes zu, ihre Vorschläge unter europarechtlichen Gesichtspunkten prüfen zu lassen und ggfs. den vom Gewerbe skizzierten Weg der Harmonisierung mitzubeschreiten. Die dafür notwendigen Konsultationen mit der EU-Kommission sollen zügig angegangen werden.
Weiter wurde vereinbart, eine Arbeitsgruppe zu bilden, die Maßnahmen zur Eindämmung illegaler Beschäftigung von Fahrern aus EU-Drittländern zu Sozialdumpingbedingungen prüft. Durch den illegalen Einsatz dieses Fahrpersonals werde der Wettbewerb empfindlich gestört. Es ist erklärtes Ziel der Bundesregierung und des BGL, unlautere Wettbewerbspraktiken durch Sozialdumping wirksam und präventiv zu bekämpfen. Eine intensivierte Kontrollpraxis und die empfindliche Sanktionierung können dazu beitragen, dass die Auftraggeber im Interesse störungsfreier logistischer Transportketten bei der Auswahl von Transportunternehmen auf den Aspekt illegaler Beschäftigungspraktiken achten. Eine Fortsetzung der Gespräche ist noch vor der Sommerpause vereinbart.
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