Pressemitteilung | VEA - Bundesverband der Energie-Abnehmer e.V. - Hauptgeschäftsstelle

Clement lehnt sich zu weit heraus / Ministererlaubnis muss rechtsstaatlicher Kontrolle unterliegen

(Hannover) – Der Bundesverband der Energie-Abnehmer e. V. (VEA), Hannover, lehnt eine Einschränkung der gerichtlichen Anfechtbarkeit der so genannten Ministererlaubnis von Grund auf ab. Die entsprechenden Pläne von Superminister Clement dürften auf gar keinen Fall umgesetzt werden. „Hier geht es um die Grundfesten unserer Republik. Clements Pläne würden die Gewaltenteilung und das Rechtsstaatlichkeitsprinzip verletzen. Die Arbeit der Gerichte und die Überprüfbarkeit politischer Entscheidungen dürfen nicht eingeschränkt werden“, so Manfred Panitz, geschäftsführendes Vorstandsmitglied des VEA.

Statt die Gerichte auszuschalten, sollte sich Clement lieber für eine Beschleunigung der Verfahren einsetzen. Das wäre im Interesse aller Beteiligten. Gerade das aktuelle Verfahren Eon/Ruhrgas zeige die Notwendigkeit einer weitreichenden gerichtlichen Kontrolle: „Ohne die einstweiligen Verfügungen wäre die Fusion trotz Verfahrensfehler mit einem Minimum an Auflagen durchgegangen. Solche Mauscheleien zwischen Politik und Großkonzernen müssen kontrolliert werden können.“ Die vom Wirtschaftsministerium angestrebte Anpassung der deutschen Regelung an Europarecht sei zwar löblich, zeige aber in die genau entgegengesetzte Richtung. „Nur Deutschland sieht ein Instrument wie die Ministererlaubnis vor. Eine europäische Anpassung müsste ihre Einschränkung bringen, nicht ihre Ausweitung“, so Panitz.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der Energie-Abnehmer e.V. (VEA) Zeißstr. 72 30519 Hannover Telefon: 0511/98480 Telefax: 0511/9848-188

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