Pressemitteilung | DIHK - Deutscher Industrie- und Handelskammertag e.V.

CO2-Emissionen: Unternehmen mit genügend Handelsrechten belohnen / DIHK schlägt unbürokratische Kontrolle vor

(Berlin) - Ein Großteil der bisher in Deutschland erreichten Senkung des Ausstoßes von Kohlendioxid (CO2) geht auf das Konto der Wirtschaft. Dies müsse die Regierung mit einer großzügigen Ausgabe von Emissionshandelsrechten anerkennen, fordert der Deutsche Industrie und Handelskammertag (DIHK). Der Nationale Allokationsplan, der die Verteilung der Handelsrechte bestimmt, solle rasch vorgelegt werden, so die Spitzenorganisation der deutschen Industrie- und Handelskammern. Der neue Handel mit Emissionsrechten erlaubt es Unternehmen, zum Beispiel durch eine Produktionsumstellung ihren Kohlendioxid-Ausstoß zu reduzieren und dies als Guthaben zu verkaufen.

Spätestens Ende 2004 muss das Konzept der Bundesregierung zum Handel mit den CO2-Ausstößen rechtlich fertig sein: 2005 beginnt die erste EU-weite Emissionshandelsperiode, die bis Ende 2007 gehen soll. In dieser Zeit haben Staat und Unternehmen EU-weit die Möglichkeit, mit den Emissionsrechten zu handeln, um Erfahrungen zu sammeln.

Ab 2008 wird es dann ernst: Die erste internationale Handelsperiode, die im Kioto-Protokoll festgelegt wurde, beginnt. Sie endet 2012. Nach Ansicht des DIHK sollten die deutschen Unternehmen in diesem Zeitraum als Verkäufer von Emissionshandelsrechten auftreten können. Denn fast alle anderen EU- und Industrienationen sind sowohl bei der Reduzierungsverpflichtung wie auch bei der Umsetzung weit unter dem deutschen Ziel von 21 Prozent geblieben.

Mit dem Handel von Emissionsrechten betritt Deutschland nach Ansicht des DIHK Neuland im Umweltschutz: Die Unternehmen hätten in diesem Bereich die Freiheit zu entscheiden, wie sie ein Ziel – hier die CO2-Reduzierung – umsetzen. Diese Freiheit dürfe aber nicht mit einem bürokratischen Kontrollapparat ad absurdum geführt werden.

Der DIHK lehnt deshalb eine neue Behörde zur Überwachung der Handelsberechtigungen ab. Sinnvoller sei es, die vorhandenen Organisationen zu nutzen: Der DIHK schlägt die Behörden zur Überwachung des Bundesimmisionsschutzgesetzes in den Ländern für die Kontrollarbeiten vor. Auf Bundesebene könne es in Zusammenarbeit mit der Wirtschaft eine Clearingstelle geben. Das sei mit weniger Bürokratie und Aufwand für Staat und Unternehmen verbunden.

Der DIHK weist außerdem darauf hin, dass die Bundesregierung unter enormem Zeitdruck steht: Wenn ab 2005 der Handel beginnen soll, müsse das Bundesumwelt- und Wirtschaftsministerium schnell ein Eckpunktepapier auf den Tisch zu legen. Die Unternehmen müssten sich rechtzeitig auf die Verteilung der Emissionshandelsberechtigungen und das System insgesamt einstellen können.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) Breite Str. 29, 10178 Berlin Telefon: 030/203080, Telefax: 030/203081000 Internet: http://www.dihk.de E-Mail: dihk@berlin.dihk.de

NEWS TEILEN: