Pressemitteilung | Bund der Selbständigen (BdS) Baden-Württemberg e.V. - Hauptgeschäftsstelle
Anzeige

Corona-Soforthilfe: BDS Baden-Württemberg fordert Rückzahlung rechtswidriger Rückforderungen

(Stuttgart) - Vom Vertrauensschutz zur Rückzahlungsfalle: Der Bund der Selbständigen Baden-Württemberg kritisiert die Ungleichbehandlung von Kleinbetrieben und fordert die Landesregierung nach dem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs zum Handeln auf.

Zu Beginn der Corona-Pandemie beschloss das Land Baden-Württemberg, notleidenden Unternehmen – insbesondere kleinen Betrieben – im Rahmen einer Soforthilfe kurzfristig finanzielle Unterstützung zu gewähren. In der ersten Antragsphase basierte die Soforthilfe auf einer Richtlinie des Wirtschafts-ministeriums des Landes. Die Antragstellung war bewusst einfach und unbürokratisch ausgestaltet.

Nachträgliche Kriterienänderung belastet tausende Betriebe

Ab dem 8. April 2020 wurden die Soforthilfen schließlich auf Basis einer Verwaltungsvorschrift des Landeswirtschaftsministeriums gewährt, der unter anderem eine Verwaltungsvereinbarung von Bund und Land zugrunde lag. In der Praxis wurde aus Perspektive der Soforthilfeempfänger der Förderzweck damit enger gefasst und auf den Nachweis eines Liquiditätsengpasses abgezielt. Diese engere, vom Wirtschaftsministerium jedoch nur als reine Konkretisierung betrachtete, Definition wurde von der mit der Abwicklung beauftragten L-Bank schließlich durchgehend auch auf die bereits bewilligten Hilfen angewandt.

Im Zuge des später durchgeführten Rückmeldeverfahrens wurden letztlich massenhafte Rückzahlungsforderungen erhoben. Zur Durchsetzung dieser Rückforderungen drohte das Land auch mit erheblichen straf- und bußgeldrechtlichen Konsequenzen bei Falschangaben.

Massive Rückforderungen trotz ursprünglicher Zusage

Über die gesamte Antragsphase der Corona-Soforthilfe hinweg waren 245.700 Bewilligungen über ein Volumen von rund 2,3 Mrd. Euro erteilt worden. In 90.100 Fällen wurde dann aber nachträglich eine vollständige oder teilweise Rückzahlung verlangt – Gesamtvolumen 623 Mio. Euro. Ein Großteil der Bewilligungen – konkret 165.100 Bewilligungen – basierten jedoch auf der Richtlinie der ersten Antragsphase. Rund 62.200 betroffene Unternehmen aus dieser Gruppe wurden aufgefordert, zusammen etwa 437 Millionen Euro an Soforthilfen rückzuzahlen.

Gericht bestätigt Rechtswidrigkeit der Praxis

Mehrere Gerichte stuften allerdings die Praxis, die engeren Maßstäbe der Verwaltungsvorschrift auch auf die bis zum 07. April 2020 eingegangenen Soforthilfeanträge anzuwenden, im Sommer 2024 als rechtswidrig ein. Laut den Gerichten war der Förderzweck für die Empfänger bis dahin nicht hinreichend konkret bestimmt. Mit Urteil vom 8. Oktober 2025 bestätigte auch der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg die Rechtswidrigkeit der Rückforderungsbescheide für die erste Antragsphase.

Drohende Ungleichbehandlung und Vertrauensverlust

Während Unternehmen, die bislang nicht gezahlt haben, nun nicht mehr zur Rückzahlung verpflichtet werden können, ist weiterhin ungeklärt, wie das Land mit den bereits zurückgezahlten Beträgen umgehen will. Die Wirtschaftsministerin des Landes erklärte im Landtag, die Rückforderungsbescheide seien zwar rechtswidrig ergangen, jedoch bestandskräftig. Parallel wurden jedoch im Rahmen der Aufstellung eines Nachtragshaushalts jedoch auch Rückstellungen im Landeshaushalt gebildet, um „Prozessrisiken einschließlich der Durchführung damit verbundener gerichtlicher Verfahren und daraus resultierender Folgekosten“ abzudecken.
Sollte das Land die zu Unrecht zurückgeforderten Gelder – einschließlich erhobener Zinsen und Säumniszuschläge – nicht erstatten, entsteht eine erhebliche Ungleichbehandlung: Unternehmen, die den Rückzahlungsbescheiden gefolgt sind, würden dauerhaft benachteiligt, während diejenigen, die die Zahlung verweigert und/oder geklagt haben, davon profitieren.

Klare Forderung des BDS Baden-Württemberg

Der Bund der Selbständigen Baden-Württemberg fordert die Landesregierung daher auf, die rechtswidrig vereinnahmten Beträge vollständig und unverzüglich an die betroffenen Unternehmen zurückzuzahlen.

Angesichts der Weigerung des Landes, die bereits gezahlten Beträge automatisch zu erstatten, findet BDSBW-Präsident Jan Dietz klare Worte:
„Die kleinen Unternehmen brauchen jetzt Gerechtigkeit. Wir fordern die sofortige Erstattung der rechtswidrig zurückgeforderten Corona-Hilfen – juristische Spitzfindigkeiten beschädigen das Vertrauen in die Politik massiv.“

Gerade in der schwersten Wirtschaftskrise seit Bestehen der Bundesrepublik Deutschland wäre ein anderes Vorgehen ein fatales Signal für Vertrauen, Rechtsstaatlichkeit und den Wirtschaftsstandort Baden-Württemberg.

Quelle und Kontaktadresse:
Bund der Selbständigen (BdS) Baden-Württemberg e.V. - Hauptgeschäftsstelle, Stuttgarter Str. 20, 70736 Fellbach, Telefon: 0711 954668-0

Logo verbaende.com
NEWS TEILEN:

NEW BANNER - Position 4 - BOTTOM

Anzeige