Pressemitteilung | Zentralverband des Deutschen Handwerks e.V. (ZDH)

Coronahilfen werden richtigerweise bis Jahresende verlÀngert

(Berlin) - Zu den BeschlĂŒssen des Koalitionsausschusses erklĂ€rt Holger Schwannecke, GeneralsekretĂ€r des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH):

"Es ist sachgerecht und angemessen, dass sich die Koalition darauf verstĂ€ndigt hat, die ÜberbrĂŒckungshilfen bis zum Jahresende zu verlĂ€ngern. Das ermöglicht eine dem Krisenverlauf angepasste UnterstĂŒtzung auch der Branchen, die bislang noch vorhandene AuftragsbestĂ€nde abarbeiten konnten, bei denen aber wegen ausbleibender neuer AuftrĂ€ge erst in den kommenden Monaten die Corona-Folgen deutlich spĂŒrbar werden könnten. Dies macht dann allerdings auch eine Anpassung der Referenzmonate fĂŒr die Ermittlung eines Umsatzeinbruchs erforderlich.

Das Handwerk sieht noch weiteren Handlungsbedarf bei den finanziellen Stabilisierungsinstrumenten: Zum einen ist es erforderlich, dass der KfW-Schnellkredit auch fĂŒr kleine Unternehmen mit bis zu 10 BeschĂ€ftigten zugĂ€nglich gemacht wird. Zum anderen benötigt gerade auch der Mittelstand Instrumente, die seine Eigenkapitalbasis stĂ€rken. Hier können und sollten die MittelstĂ€ndischen Beteiligungsgesellschaften eine wichtige Rolle spielen.

Das Handwerk begrĂŒĂŸt im Grundsatz die jetzt vorgenommene abgestufte VerlĂ€ngerung des Kurzarbeitergeldes. Richtigerweise wurden die bisherigen Regelungen nicht einfach nur verlĂ€ngert. Mit der nun vereinbarten Abstufung wurde der Tatsache Rechnung getragen, dass die Lage der Betriebe mit weiter fortschreitender Erholung differenzierter wird. In der Corona-Krise hat sich einmal mehr gezeigt, dass Kurzarbeitergeld in einer vorĂŒbergehenden Wirtschaftskrise das wirksamste Mittel ist, um BeschĂ€ftigung ĂŒber die Krisenphase hinweg zu sichern. Davon hat auch das Handwerk profitiert, wobei die meisten Handwerksbetriebe Kurzarbeitergeld nur fĂŒr kurze ZeitrĂ€ume in Anspruch nehmen.

Die nun gefundene Einigung gibt den Unternehmen Planungssicherheit und legt gleichzeitig einen Fahrplan zum Ausstieg aus den Corona-bedingten Sonderregelungen fest. Es ist in diesem Sinne sinnvoll, die fĂŒr die Beitragszahler besonders teure Erstattung der SozialversicherungsbeitrĂ€ge bei Kurzarbeit ab Juli 2021 um 50 Prozent zu senken. Die VerknĂŒpfung einer verlĂ€ngerten vollstĂ€ndigen Erstattung der SozialversicherungsbeitrĂ€ge bis zum 31.12.2021 mit Weiterbildungsmaßnahmen dĂŒrfte dagegen an den Bedarfen der kleinen Betriebe des Handwerks weitgehend vorbeigehen und eher zu Mitnahmeeffekten fĂŒhren.

Dauerhaft stabile BeitrĂ€ge zu den Sozialversicherungen, wie von der Bundesregierung zugesagt, sind fĂŒr die WettbewerbsfĂ€higkeit und LiquiditĂ€tssicherung der kleinen lohnintensiven Unternehmen des Handwerks besonders wichtig. Aus diesem Grund erwartet das Handwerk, dass alle Corona-bedingten Mehrausgaben der Sozialversicherungen aus Steuermitteln finanziert werden. Insbesondere sind die Mehrausgaben der Bundesagentur fĂŒr Arbeit vollstĂ€ndig durch einen Bundeszuschuss zu finanzieren. Eine nur partielle Übernahme der Corona-Folgekosten wĂŒrde dagegen wie ein Damoklesschwert die autonome arbeitsmarktpolitische Gestaltungsfreiheit der Bundesagentur ĂŒber Jahre einschrĂ€nken.

Mit Blick auf die nach wie vor nicht absehbare Entwicklung der Pandemie und ihrer wirtschaftlichen Folgen ist es durchaus konsequent, dass die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht verlĂ€ngert wird. Denn die ausbleibenden Investitionen und AuftrĂ€ge des ersten Halbjahrs machen sich bei vielen Betrieben erst im Laufe des zweiten Halbjahrs in den AuftragsbĂŒchern bemerkbar.

Die beschlossene Einsetzung einer hochrangigen Arbeitsgruppe zum BĂŒrokratieabbau bietet die Chance, Differenzen im Ressortkreis zu ĂŒberwinden, darf allerdings nicht zu einer unnötigen Verzögerung fĂŒhren. Es ist unerlĂ€sslich, weitere bĂŒrokratische Entlastungen fĂŒr die Wirtschaft auf den Weg zu bringen. Es ist höchste Zeit, dieses letztlich kostenlose KonjunkturstĂ€rkungsinstrument einzusetzen. Das beschlossene BĂŒrokratieentlastungsgesetz IV. muss noch in dieser Legislaturperiode umgesetzt werden."

Quelle und Kontaktadresse:
Zentralverband des Deutschen Handwerks e.V. (ZDH) Pressestelle Mohrenstr. 20/21, 10117 Berlin Telefon: (030) 20619-0, Fax: (030) 20619-460

(ds)

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