Correctiv-Urteil ist Sieg für die Pressefreiheit
(Berlin) - Als Sieg für die Pressefreiheit wertet der Deutsche Journalisten-Verband die Entscheidung des Landgerichts Hamburg im Rechtsstreit gegen die Rechercheplattform Correctiv vom heutigen Freitag. Das Gericht hatte zuvor die Klage des Rechtsanwalts Ulrich Vosgerau gegen die Correctiv-Berichterstattung über das Geheimtreffen in Potsdam im November 2023 abgewiesen.
Der Kläger, selbst Teilnehmer des Potsdamer Treffens, hatte einzelne Textpassagen zur Remigration angegriffen. Das Landgericht Hamburg hat die Klage abgewiesen. „Ich freue mich, dass das Gericht den Versuch gestoppt hat, mit juristischen Angriffen auf einzelne Formulierungen den Bericht von Correctiv insgesamt unglaubwürdig zu machen“, sagt DJV-Bundesvorsitzender Mika Beuster.
Der DJV-Vorsitzende weist in dem Zusammenhang darauf hin, dass diese koordinierten Klagen kein Einzelfall sind: „Kritische Recherchen über die Neue Rechte werden von Anwaltskanzleien immer wieder mit Einschüchterungsversuchen und Unterlassungsforderungen beantwortet.
Ziel ist es, investigative Redaktionen zu verunsichern, die öffentliche Debatte zu beschränken und die Arbeit unabhängiger Medien verächtlich zu machen.“ Es gehe also nicht nur um Correctiv – jede Redaktion, die kritisch über rechtsextreme Netzwerke berichte, könne betroffen sein.
Beuster: „Es geht um den Schutz unserer Pressefreiheit, die Verteidigung einer freien und ungehinderten öffentlichen Debatte – und damit um die Grundpfeiler unserer Demokratie.“ Das habe das Landgericht Hamburg erkannt.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Journalisten-Verband e.V. (DJV) - Bundesgeschäftsstelle, Hendrik Zörner, Pressesprecher(in), Torstr. 49, 10119 Berlin, Telefon: 030 7262792-0
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