Pressemitteilung | Deutscher Journalisten-Verband e.V. (DJV) - Bundesgeschäftsstelle

Cum Ex-Aufdeckung: Information muss vor Privatsphäre stehen

(Berlin) - Der Deutsche Journalisten-Verband ermuntert die
Süddeutsche Zeitung, gegen das Urteil des Hanseatischen
Oberlandesgerichts zur Aufdeckung des Cum Ex-Skandals in Revision vor
den Bundesgerichtshof zu ziehen. Das Gericht hatte entschieden, dass
die Zeitung Tagebucheinträge des Warburg-Bankers Christian Olearius zu
Treffen mit dem heutigen Bundeskanzler Olaf Scholz nicht wörtlich hätte
veröffentlichen dürfen. Olearius sah dadurch seine Privatsphäre
verletzt. Die Zeitung hätte dem öffentlichen Informationsinteresse auch
ohne die Zitate genügen können, meinte das OLG. "Zur Aufdeckung eines
so gigantischen Steuerbetrugs wie beim Cum Ex-Skandal gehört, dass die
recherchierenden Journalisten auch die persönlichen Motive der
mutmaßlichen Hauptakteure beleuchten", sagt DJV-Bundesvorsitzender
Frank Überall. "In solchen Fällen muss die Privatsphäre vor dem
Informationsbedürfnis der Öffentlichkeit zurückstehen."

Der DJV-Vorsitzende sieht in einer zu erwartenden höchstrichterlichen
Entscheidung eine "Weichenstellung, die über den Cum Ex-Skandal
hinausgeht". Es sei zu hoffen, dass die Justiz im Spannungsfeld
zwischen Pressefreiheit und Privatsphäre für die Medien entscheide:
"Vor allem Journalistinnen und Journalisten in Investigativredaktionen,
die häufig mit brisantem Material zu tun haben, brauchen
Rechtssicherheit."

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Journalisten-Verband e.V. (DJV) Hendrik Zörner, Torstr. 49, 10119 Berlin Telefon: (030) 7262792-0, Fax: (030) 7262792-13

(mw)

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