Pressemitteilung | Verband diakonischer Dienstgeber in Deutschland e.V. (VdDD)
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Cybersicherheit: Gesetzgeber lässt Fragen und Finanzierung offen

(Berlin) - Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie hat der deutsche Gesetzgeber – wenn auch verspätet – eine verbindliche Grundlage geschaffen, welche Anforderungen an die Cybersicherheit für wichtige Unternehmen gelten. Der Verband diakonischer Dienstgeber in Deutschland (VdDD) kritisiert jedoch die bestehende Unschärfe bei der Frage, welche Leistungen im Pflegebereich dem Gesundheitswesen zuzuordnen sind. „Leider hat es der Gesetzgeber bei der Ausgestaltung des Gesetzes versäumt, hier eine eindeutige Abgrenzung vorzunehmen“, kritisiert die Vorstandsvorsitzende des Verbandes, Johanne Hannemann. „Zählt beispielsweise die Behandlungspflege oder die Versorgung mit Hilfsmitteln noch zur Grundpflege oder bereits zu Gesundheitsdienstleistungen?“ Diese Unklarheiten dürften sich weiter verschärfen, wenn nach der anstehenden Verabschiedung des Pflegekompetenzgesetzes die Grenzen zwischen klassischer Altenpflege und medizinischen Leistungen weiter verschwimmen.

Unternehmen und Kostenträger brauchen Klarheit

Nicht nur die Unternehmen, sondern auch die Kostenträger bräuchten hier Klarheit, damit etwaige Aufwendungen für die Cybersicherheit auch refinanziert werden. Unabhängig vom tatsächlichen Anwendungsbereich appelliert der VdDD aber auch an die eigene Branche, das Thema Cybersicherheit als Top-Priorität zu behandeln. „Neben Schulung und Prävention braucht es auch entsprechende Notfallpläne. Denn es stellt sich nicht die Frage, ob sondern eher wann man Opfer einer Cyberattacke wird“, so Rolf Baumann, stellvertretender Geschäftsführer und Bereichsleiter Ökonomie des VdDD. Der Verband werde das Thema daher in den kommenden Monaten in verschiedenen Formaten weiter vertiefen.

Quelle und Kontaktadresse:
Verband diakonischer Dienstgeber in Deutschland e.V. (VdDD), Invalidenstr. 29, 10115 Berlin, Telefon: 030 8847170-0

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