D-Schild trotz EU-Kennzeichen
(Stuttgart) - 13. April 2004 - Auch nach der am 1. Mai vollzogenen EU-Osterweiterung, sollten sich Autofahrer bei ihrer Einreise in die neuen Beitrittsländer nicht allein auf die Akzeptanz des EU-Kennzeichens verlassen.
Obwohl offiziell keine Verpflichtung mehr für eine Nationalitätenkennzeichnung besteht, empfiehlt der ACE Auto Club Europa Kraftfahrern mit in Deutschland zugelassenen Fahrzeugen, das klassische ovale D-Schild dennoch anzubringen. Damit ließen sich Komplikationen mit Ordnungshütern vermeiden, teilte der Club am Dienstag in Stuttgart mit.
Offiziell gilt von Mai an das blaue EU-Kennzeichen mit dem kleinen Länderkürzel auch in allen zehn neuen Beitrittsländern. Polen, die Slowakei, Slowenien, Tschechien, Lettland, Estland, Malta und Zypern verfügen aber noch über eigene länderspezifische Vorschriften und Regelungen. Danach sei es ratsam, das D-Schild am Fahrzeugheck zu fixieren, so der ACE. Das beliebte Reiseland Kroatien gehöre zwar nicht zur EU, dort seien jedoch erfahrungsgemäß keine Schwierigkeiten wegen des EU-Kennzeichens zu erwarten. Bereits vor ihrem EU-Beitritt ist das EU-Kennzeichen von Ungarn und Litauen auf ihrem Territorium akzeptiert worden.
Bei der Einreise in die Nicht-EU-Länder Schweiz, Bulgarien, Liechtenstein, Norwegen, Serbien und Montenegro muss weiterhin und grundsätzlich extra ein Nationalitätenkennzeichen angebracht werden.
Obwohl das EU-Kennzeichen künftig als Nachweis für eine Kfz-Versicherung gelten soll, ist die grüne Versicherungskarte laut ACE in den meisten Ländern immer noch vorgeschrieben. Um Schwierigkeiten bei der Ein- und Ausreise zu vermeiden, wird von dem Autoclub empfohlen, sich vor dem Start über die jeweiligen Vorschriften gründlich zu informieren.
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