Pressemitteilung | Deutscher Steuerberaterverband e.V. (DStV)

Das beste Mittel für Qualität im steuerberatenden Beruf ist die Eigenverantwortung der Berater

(Berlin/München) - Die Aufgabe, die Qualität seiner fachlichen Arbeit zu gewährleisten, kann vom Steuerberater – wie vom Rechtsanwalt - nur in eigener Verantwortung wahrgenommen werden. Diese Auffassung vertritt der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) und erteilt damit allen Überlegungen eine Absage, die auf zwangsweise Regelungen in diesem Bereich abzielen. Damit wendet sich der Verband z.B. gegen Fortbildungskontrollen und obligatorische Qualitätsprüfungen nach dem Muster eines Peer Review, wie er bei den wirtschaftsprüfenden Berufen eingeführt wurde.

Auf Grund des komplizierten deutschen Steuerrechts, welches ständigen Veränderungen unterworfen ist, müssen sich Steuerberater schon heute wie kaum ein anderer Beruf ständig fortbilden. Sie tun dies in erheblichem Umfang, wie Umfragen belegen. Sie erfüllen damit eine ihnen in ihrer Berufsordnung auferlegte Pflicht. Der Aufbau eines bürokratischen Kontrollsystems seitens der Steuerberaterkammern ist deshalb nicht erforderlich. Überlegungen der Bundesrechtsanwaltskammer, Anwälte zum regelmäßigen Nachweis ihrer Fortbildungsaktivitäten gegenüber den Kammern zu verpflichten, sollten deshalb nicht auf den steuerberatenden Beruf übertragen werden. Auch die Bundesrechtsanwaltskammer hat den Gedanken einer zwangskontrollierten Fortbildung zwischenzeitlich offenbar fallen gelassen.

Ebenso wenig Bedarf besteht bei Steuerberatern für gesetzlich vorgeschriebene Qualitätskontrollen. Die Qualität der Arbeit von Steuerberatern gibt keinen Anlass für öffentliche Kritik. Die Situation unterscheidet sich damit von derjenigen bei Wirtschaftsprüfern, bei denen Bilanzskandale zu einer Verunsicherung der Öffentlichkeit geführt hatten. Die Situation von Steuerberatern und Rechtsanwälten unterscheidet sich auch insofern von derjenigen der Wirtschaftsprüfer, als die Kernaufgaben der Wirtschaftsprüfer kontrollierend-nachvollziehender Natur sind, während bei Steuerberatern und Rechtsanwälten Beratungstätigkeiten im Vordergrund stehen. Letztere lassen sich nicht in gleicher Weise durch Standards vorherbestimmen. Beschlüsse auf Kammer- und Verbandsversammlungen zeigen, dass auch freiwillige Qualitätskontrollen durch die Steuerberaterkammern im Berufsstand abgelehnt werden.

Damit ist nichts gegen Qualität gesagt! Schon vor zehn Jahren vertrat der Deutsche Steuerberaterverband die Auffassung, dass es sich bei der Frage der Qualitätssicherung um das wichtigste Zukunftsthema des steuerberatenden Berufs handelt. Dementsprechend halten u.a. die Verbände viele Angebote in diesem Bereich für die Berufsangehörigen bereit. Inwieweit die Kollegen von Qualitätssicherungsangeboten Gebrauch machen, muss aber ihrer persönlichen Entscheidung überlassen bleiben. Der Verband hat sich deshalb stets für Freiwilligkeit in diesem Bereich ausgesprochen.

Keine Notwendigkeit sieht der Deutsche Steuerberaterverband dafür, dass der Gesetzgeber der Bundessteuerberaterkammer (BStBK) eine gesetzliche und damit exklusive Zuständigkeit zum Setzen und Vermitteln von Qualitätsstandards für die berufliche Arbeit des Steuerberaters einräumt. Der Forderung der Bundessteuerberaterkammer, ihr diese Befugnis zu übertragen, liegt kein ausreichend konkretes Konzept zugrunde, da die BStBK bisher nicht deutlich gemacht hat, worauf sich diese Standards beziehen und wie sie umgesetzt werden sollen. Insbesondere fehlt es an Aussagen darüber, wie die Beratungsleistungen des Steuerberaters standardisiert werden können und ob die Standards, welche die Kammern setzen wollen, für die Berufsangehörigen verbindlich sein sollen. Außer der Forderung nach einer neuen Zuständigkeit gibt es seitens der Kammern keine Informationen darüber, wie sie sich Regelungen in diesem Bereich vorstellen.

Soweit die Kammern auch die Zuständigkeit für das Vermitteln von Qualitätsstandards für sich reklamieren, fällt dies in den Bereich der Fortbildung und ist damit solange nicht Aufgabe einer öffentlich-rechtlichen Kammer, wie es ausreichende Schulungsangebote auf dem privaten Markt gibt. Letzteres steht auch einer von der BStBK geforderten Ausdehnung der Kammerbefugnisse in Bezug auf die Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen entgegen. Über die Vorschläge der BStBK ist der Berufsstand noch weitestgehend uninformiert. Die Forderung nach neuen gesetzlichen Zuständigkeiten der Kammern in Sachen Fortbildung und Qualitätssicherung wurden an Bund und Länder herangetragen, noch bevor die Thematik auf Kammerversammlungen mit den Berufsangehörigen diskutiert wurde, wie es demokratischen Gepflogenheiten entsprochen hätte.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Steuerberaterverband e.V. (DStV) Pressestelle Littenstr. 10, 10179 Berlin Telefon: (030) 278762, Telefax: (030) 27876799

(tr)

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