Das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz tritt in Kraft / Ab dem 1. Januar 2009 müssen Eigentümer neuer Gebäude erneuerbare Energien nutzen
(Berlin) - Das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) verpflichtet Eigentümer neuer Wohngebäude, ab dem 1. Januar 2009 den Wärmeenergiebedarf anteilig mit erneuerbaren Energien zu decken. Darauf weist die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund Deutschland hin. Die Nutzungspflicht betrifft Gebäude, für die nach dem 31. Dezember 2008 der Bauantrag gestellt oder die Bauanzeige erstattet wird.
Die Nutzungspflicht gilt nur für den Neubau. Wer ab 2009 sein Gebäude modernisiert, saniert oder umbaut, ist nicht zur Nutzung erneuerbarer Energien gezwungen.
Verpflichtete müssen nach dem EEWärmeG den Wärmeenergiebedarf entweder durch die anteilige Nutzung von solarer Strahlungsenergie, Biomasse sowie Geothermie oder Umweltwärme decken oder Ersatzmaßnahmen vornehmen. Das Gesetz schreibt vor, zu welchem Anteil am gesamten Wärmeenergiebedarf erneuerbare Energie "zugemischt" werden muss. Der Anteil variiert, je nachdem welche erneuerbare Energie gewählt wird. So muss beispielsweise bei Nutzung von solarer Strahlungsenergie der Wärmeenergiebedarf zu mindestens 15 Prozent hieraus gedeckt werden.
Quelle und Kontaktadresse:
Haus & Grund Deutschland
Alexander Wiech, Leiter, Verbandskommunikation
Mohrenstr. 33, 10117 Berlin
Telefon: (030) 20216-0, Telefax: (030) 20216-555
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