Pressemitteilung | Naturland - Verband für ökologischen Landbau e.V.

Das Gentechnikgesetz kann den Anbau ohne Gentechnik nicht schützen / Die Ökologische Lebensmittelwirtschaft verlangt Nachbesserungen

(Gräfelfing) - Das Bundeskabinett hat am 11. Februar den Entwurf für ein neues Gentechnik-Gesetz (GenTG) beschlossen. Der Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW), Spitzenverband der Verbände der landwirtschaftlichen Erzeuger, Verarbeiter und Händler von ökologischen Lebensmitteln, hält diesen Entwurf im Hinblick auf das Ziel des Gesetzes für unzureichend. Der Vorsitzende des Verbandes, Dr. Felix Prinz zu Löwenstein, erklärte dazu: „Vorrang muss der Schutz dessen haben, was die weitaus überwiegende Mehrzahl der Verbraucher und Landwirte fordert: Die Erzeugung von Lebensmitteln ohne Gentechnik. Der Entwurf ist jedoch nicht in der Lage, den Schutz der gentechnikfreien Produktion effektiv zu gewährleisten. Offenbar hat sich hier Wirtschaftsminister Clement durchgesetzt, der mehr den WTO-Druck der USA als die Interessen der eigenen Verbraucher im Auge zu haben scheint!“

Löwenstein bezeichnete es vor diesem Hintergrund als einen Skandal, dass die Saatzuchtfirmen nun offenbar dabei sind, Sonderkonditionen für „experimentierfreudige“ Landwirte zu stricken, um diese zum Einstieg in den Gentechnikanbau zu gewinnen. „Und dies, bevor gesetzliche Regelungen den Rahmen dafür abstecken!“

Seine Forderungen zum Gentechnikgesetz macht der BÖLW insbesondere an folgenden, aus seiner Sicht entscheidenden Punkten fest:

1. Gesetzeszweck
Die EU Freisetzungs-Richtlinie ermächtigt die Mitgliedsstaaten durch Gesetze „das unbeabsichtigte Vorhandensein von GVO in anderen Produkten zu verhindern“. Es ist unverständlich, warum dieser für Landwirte und Verbraucher so entscheidende Satz nicht in der Formulierung des Gesetzeszweckes auftaucht.

2. Verbraucher und Landwirte brauchen Transparenz
Die im Entwurf vorgesehenen Prozeduren und Fristen zur Bekanntgabe eines Gen-technik-Anbaus sind intransparent und bürokratisch. Es kann nicht angehen, dass ein Bauer, der gentechnikfrei produzieren will, nur mit detektivischem Spürsinn und für teure Gebühren – und dann auch noch zu spät - herausfinden kann, ob in seiner Nachbarschaft gentechnisch veränderte Pflanzen angebaut werden. Er ist für seinen Schutz ebenso wie für eventuelle spätere Schadensfälle dringend auf diese Information angewiesen. Der Öffentlichkeit wird erst gar kein Recht eingeräumt zu erfahren, wo Gen-Anbau stattfindet.

3. Haftung
Es ist zu begrüßen dass die Gentechnik-Anbauer für Schäden zu haften haben, die durch Auskreuzung und Vermischung entstehen. Die Regelung kann aber nicht greifen, wenn ein Schaden erst dann anzunehmen ist, wenn die gesetzlichen Schwellenwerte für Gentechnik-Verunreinigungen überschritten sind. Ein Lebensmittelverarbeiter wird einem Bauern nämlich nur dann sein Getreide abkaufen, wenn es so deutlich unter diesem Schwellenwert liegt, dass er trotz aller nach der Ernte noch möglichen Kontaminationen sicher unter dem Kennzeichnungsschwellenwert für das Endprodukt bleiben kann. Auch muss man sich fragen, welchen politischen Interessen es wohl zu verdanken ist, dass von einem durch Gentechnik-Industrie und Gentechnik-Anbauern gespeisten Haftungsfonds nicht mehr die Rede ist. Ein solcher Fonds könnte den geschädigten Bauern rasch und unbürokratisch entschädigen, ohne dass vor den Gerichten ein Krieg zwischen Nachbarn ausgetragen würde. Er könnte darüber hinaus für die Auskreuzungsüberwachung in Form von Analysen sorgen, die sonst von den Bauern bezahlt werden müssten, die keine Gentechnik einsetzen.

Die Handlungs- und Unterlassungspflichten für Gentechnik-Anbauer sollen in einer gesonderten Verordnung geregelt werden – diese liegt noch nicht vor. „Es wird entscheidend sein, ob hier ernst mit der Absicht gemacht wird, die Bauern vor der Gentechnik zu schützen und dafür zu sorgen, dass Aufwand und Kosten dieses Schutzes zugeordnet werden, wo sie hingehören: zu den Gentechnik-Landwirten und ihren Lieferanten aus der Saatgutindustrie“, betonte Prinz zu Löwenstein. „Es wäre ja auch absurd, wenn die Gentechnik die Produkte derjenigen teurer machen würde, die mit ihr nichts zu tun haben
wollen: die Erzeugnisse der Ökobauern und der konventionellen Landwirte“. Der BÖLW-Vorsitzende wies darauf hin, dass der Dachverband bereits im Dezember einen detailliert ausformulierten Vorschlag für solche Regelungen vorgestellt hat (http://www.boelw.de/pm_2003_12_08.html).

„Über eines darf man aber nicht hinwegtäuschen“, machte Löwenstein klar: „Wenn die Gentechnik einmal Einzug auf unsere Äcker gehalten hat, dann gibt es kein Zurück mehr. Dann geht es allenfalls noch darum, ob man Schwellenwerte einhalten kann oder nicht. Das Beispiel der Imker zeigt deutlich, dass es einen absoluten Schutz nicht gibt vor einer Technologie, die Gene technisch manipuliert um sie dann in lebenden Organismen in die Umwelt zu entlassen! Die Verbraucher müssen nun durch ihr Kaufentscheidung und die Landwirte durch ihre Anbauentscheidung tun, was die Politik in Europa und Deutschland nicht fertig bringt: den Einzug der Gentechnik in unsere Landwirtschaft und unsere Landschaft aufhalten!“

Quelle und Kontaktadresse:
Naturland - Verband für naturgemäßen Landbau e.V. Kleinhaderner Weg 1, 82166 Gräfelfing Telefon: 089/8980820, Telefax: 089/89808290

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