"Das Gleichbehandlungsgesetz verhindert Arbeitsplätze"!
(Berlin) - Die Arbeitsgemeinschaft Selbständiger Unternehmer e.V. (ASU) kritisiert die Pläne der Koalitionsfraktionen, die Antidiskriminierungsrichtlinien über das von der EU geforderte 1:1-Maß in nationales Recht zu überführen. Mit dem erweiterten Kriterienkatalog im Arbeitsrecht hat die EU bereits die Vorlage für ein bürokratisches Monster geliefert, das im Verbund mit der heute (14. März 2006) wieder diskutierten Beweislastumkehr Beschäftigung verhindern wird.
Unverständlich sei deshalb, so ASU-Präsident Dr. Patrick Adenauer, dass man nun in Koalitionskreisen wieder darüber nachdenke, den erweiterten Katalog auch für das Zivilrecht sowie Massengeschäfte des täglichen Lebens anzuwenden. Hierdurch würden Probleme gelöst, die es gar nicht gäbe, so Adenauer. Die übertriebene Regulierungswut brächte nichts als Misstrauen und Verrechtlichung in den Alltag. Einen gesetzlichen Anspruch auf Abschluss eines Vertrages dürfe es nicht geben. Zudem sei es völlig ausreichend, die EU-Richtlinien mit einem Artikelgesetz in deutsches Recht zu überführen. "Wir müssen nicht für jede Richtlinie ein neues Gesetz machen, wenn wir auf der anderen Seite Bürokratie abbauen wollen", so Adenauer abschließend.
Der erweiterte Kriterienkatalog sieht neben dem Diskriminierungsverbot aufgrund der Herkunft und des Geschlechts auch die Berücksichtigung von Behinderungen, der sexuellen Orientierung, der Religion sowie des Alters vor. Im Koalitionsvertrag haben sich die Koalitionäre dazu verpflichtet, bei der Umsetzung von EU-Richtlinien nicht über das von der EU geforderte Maß hinauszugehen.
Quelle und Kontaktadresse:
Arbeitsgemeinschaft Selbständiger Unternehmer e.V. (ASU)
Barbara Vogt, Leitung, Presse und PR
Reichsstr. 17, 14052 Berlin
Telefon: (030) 30065340, Telefax: (030) 30065500
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