Das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz belastet weiter den Faktor Arbeit
(Berlin) Am 14. März wurde das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz im Bundestag in zweiter und dritter Lesung behandelt. Dazu erklärt Hanns-Eberhard Schleyer, Generalsekretär des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH):
Die Anhebung des Beitragssatzes zur Pflegeversicherung steigert die Kosten auf Arbeit. Das Ziel einer dauerhaften Absenkung der Lohnzusatzkosten auf unter 40 Prozent wird damit konterkariert. Das trifft gerade auch das arbeitsintensive Handwerk.
Der Einstieg in die kapitalgedeckte Vorsorge, wie er im Koalitionsvertrag vereinbart wurde, muss wieder auf die Agenda der Politik gesetzt werden. Nur damit können die Probleme der Pflegeversicherung langfristig gelöst werden.
Die breite Kritik an einem Rechtsanspruch auf kurzfristige Freistellung der Arbeitnehmer zur Pflege von Angehörigen wird im Gesetz nicht berücksichtigt. Der Freistellungsanspruch belastet gerade kleine und mittlere Unternehmen. Diese können eine kurzfristige Freistellung in der Regel nicht kompensieren. Kleine Betriebe sollten daher ausgenommen werden, oder wenigstens betriebliche Gründe gegen eine Freistellung geltend machen können."
Quelle und Kontaktadresse:
Zentralverband des Deutschen Handwerks e.V. (ZDH)
Alexander Legowski, Leiter, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Mohrenstr. 20/21, 10117 Berlin
Telefon: (030) 20619-0, Telefax: (030) 20619-460
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