Pressemitteilung | Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV)

Das Phantom der schwerstkriminellen Jugendlichen / DAV lehnt Bundesratsinitiative zur Jugenddelinquenz als überflüssig ab

(Berlin) - Anlässlich der morgigen (28. Mai) ersten Lesung des Gesetzentwurfes zur Verbesserung der Bekämpfung der Jugenddelinquenz (BT-Drucksache DR 15/1472) im Bundestag weist der Deutsche Anwaltverein (DAV) auf die Überflüssigkeit des Vorhabens hin. Die Initiatoren, die Länder Baden-Württemberg, Bayern, Niedersachsen und Thüringen gingen von falschen Vorstellungen aus. Entgegen der Annahme ist der unterstellte Anstieg der Jugendkriminalität - insbesondere der Gewaltkriminalität - statistisch nicht nachvollziehbar. Gemäß den Daten des Statistischen Bundesamtes, der Rückfallstatistik und der polizeilichen Kriminalstatistik ist die Jugendkriminalität im Vergleich zu anderen Taten überwiegend als Bagatellen zu qualifizieren. Der größte Deliktanteil bilde beispielsweise der Ladendiebstahl. Der Gesetzentwurf sieht eine Verschärfung des Sanktionensystems, namentlich durch die Einführung eines sogenannten "Warnschuss-Arrestes", eines ständigen Fahrverbots und der Erhöhung des Höchstmaßes der Jugendstrafe für Heranwachsende von derzeit 10 auf 15 Jahre vor.

"Alter Wein in nicht einmal neuen Schläuchen", bewertet Rechtsanwalt Hartmut Kilger, Präsident des DAV. Die Vorhaben seien teilweise schon mehrfach erfolglos Gegenstand von Gesetzgebungsverfahren gewesen, und dies mit gutem Grund. Der vom Bundesrat als Problem angesehene "Anstieg der Jugendkriminalität - insbesondere der Gewaltkriminalität" - sei falsch. So liege die Verurteilungsquote bei der 14- bis unter 21-jährigen Bevölkerung in den Jahren 1955 bis einschließlich 2002 durchweg zwischen 1,5 und maximal 2,7 Prozent. Die im Jahre 2003 vom Bundesministerium der Justiz veröffentlichte Rückfallstatistik belege, dass von diesem geringen Prozentsatz wiederum nur ein Bruchteil der sogenannten Gewaltkriminalität zuzuordnen ist. Auch die polizeiliche Kriminalstatistik weist für das Jahr 2002 zutreffend darauf hin, dass der "Ladendiebstahl bei den Jugendlichen noch immer den größten Deliktsanteil bildet".

Anstelle wirkungsloser Abschreckung fordert der DAV, die Mittelkürzungen im Bereich ambulanter Maßnahmen zurückzunehmen und in sinnvolle ambulante Maßnahmen und anderer jugendspezifischer Hilfsangebote zu investieren. Mehr Kosten in diesem Bereich würden aufgefangen durch voraussichtliche Minderausgaben im Bereich des Strafvollzugs. Insbesondere führen jugendspezifische Hilfsangebote präventiver Hinsicht in zu einem Rückgang von Straftaten und damit zur Vermeidung von Schäden (z. B. Graffiti), deren wirtschaftliche Folgen die Allgemeinheit zu tragen hat.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV) Littenstr. 11, 10179 Berlin Telefon: 030/7261520, Telefax: 030/726152190

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