Das tariflich gesicherte Weihnachtsgeld 2004
(Düsseldorf) - In Zeiten von Unternehmenskrisen und Arbeitsplatzabbau steht vielerorts das Weihnachtsgeld zur Disposition: Sicher ist nur, was in den Tarifverträgen verbindlich vereinbart ist. In den meisten Wirtschaftszweigen sehen die Tarifverträge eine Jahressonderzahlung (“Weihnachtsgeld”) vor. Sie wird überwiegend als fester Prozentsatz vom Monatseinkommen berechnet. Die Höhe fällt je nach Tarifbereich sehr unterschiedlich aus, und längst nicht überall besteht ein Anspruch auf ein volles 13. Monatseinkommen. In einzelnen Tarifbereichen (z.B. Chemie) kann das Weihnachtsgeld variabel gestaltet werden. Dies ergibt ein Überblick, den das Tarifarchiv des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) in der Hans-Böckler-Stiftung jetzt in Düsseldorf veröffentlicht hat. 100 Prozent erhalten u.a. die Beschäftigten im Bankgewerbe und in der Süßwarenindustrie, 95 Prozent erhalten sie in den Bereichen Chemie (West) und Druck. Darunter liegen u.a. der öffentliche Dienst (West) (rd. 82 Prozent), die Bereiche Versicherungen (80 Prozent), Einzelhandel (West) (62,5 Prozent) sowie Metallindustrie (West) (55 Prozent). In vielen Bereichen haben die Beschäftigten in den neuen Ländern mittlerweile gleichgezogen. Weniger als ihre KollegInnen im Westen erhalten die Ost-Beschäftigten z. B. in den Bereichen Chemie (65 Prozent), öffentlicher Dienst (rd. 62 Prozent) und Metallindustrie (50 Prozent). Kein Weihnachtsgeld erhalten u.a. die Beschäftigten im ostdeutschen Bauhauptgewerbe.
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