Das Thema "Abfallende" steht auf der europäischen Agenda / Recyclingmärkte sollen gestärkt werden
(Bonn / Brüssel) - Das Thema Abfallende stand am 17. März 2009 in Brüssel im Mittelpunkt der Sitzung des Ausschusses zur Anpassung der Richtlinien über Abfälle an den wissenschaftlichen und technischen Fortschritt (Technical Adap-tation Committee - TAC; Artikel 6 der Richtlinie 2008/98/EC).
Dabei erklärte die Europäische Kommission nach Informationen des bvse, dass es der Zweck der Aufstellung von Kriterien zum Abfallende sei, die Recyclingmärkte zu stärken.
Die Kommission verwies dabei auch auf die Schlussfolgerungen des EU-Umweltministerrats von Anfang März. Darin hatten die Umweltminister die Kommission aufgefordert, das Verfahren zur Aufstellung von Kriterien zu beschleunigen, um der Recyclingbranche zu helfen, die Folgen des von der Krise auf den Finanzmärkten verursachten Wirtschaftsabschwungs besser zu verkraften. Kriterien zum Abfal-lende würden aber auch von der Industrie und der mit Schrotten und Papier handelnden Recyclingbranche gefordert, heißt es in der Kommission.
Wie der bvse-Europadienst weiter mitteilte, wurden auf der TAC-Sitzung am 17. März nach Aussagen aus Kommissionskreisen noch keine formellen Beschlüsse über die Kriterien gefasst, wann bestimmte Stoffe nicht mehr als Abfälle betrachtet werden sollten.
Methodologie für Abfallende-Kriterien
Das Gemeinsame Forschungsinstitut (JRC) der EU in Sevilla präsentierte eine mögliche Methodologie am Beispiel Schrotte. In der darauf folgenden Diskussion wurde die Methodologie von den Vertretern der EU-Länder grundsätzlich als ein geeigneter Ansatz gewürdigt, Kriterien für bestimmte Abfallströme zu entwickeln. Die allgemeine Methodologie müsse jedoch noch im Verlauf der anstehenden Beratungen weiter ausgearbeitet werden, hieß es in Stellungnahmen der Teilnehmer.
So sollten für Materialien, die in direkten Kontakt mit der Umwelt kommen, wie Kompost oder Schlacke, zusätzliche Dinge berücksichtigt werden. Auch sollte der Aspekt des Welthandels mit Abfallende-Materialien berücksichtigt werden. Bei der Aufstellung von Kriterien zum Abfallende muss der Zweck der Abfallgesetzgebung, nämlich Gesundheit und Umwelt zu schützen, im Auge behalten werden. Die Kriterien sollten sich auf die Qualität des Materials konzentrieren, das aufhört Abfall zu sein. Sie sollten die Aspekte aufgreifen, bei denen sich das wiederverwertete Material von seinem Ausgangsmaterial unterscheidet.
Quelle und Kontaktadresse:
bvse Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V.
Jörg Lacher, Leiter, Politik und Kommunikation
Hohe Str. 73, 53119 Bonn
Telefon: (0228) 988490, Telefax: (0228) 9884999
(mk)