Das Unterschieben von Verträgen am Telefon muss ein Ende haben
(Berlin) - Telefonisch untergeschobene langfristige Verträge gehören in den Verbraucherzentralen zu den am häufigsten erfassten Beschwerdegründen. Diese unseriösen Vertriebsmethoden können insbesondere bei älteren Menschen zu finanziellen Schäden und Verunsicherung führen. Die im Koalitionsvertrag versprochene Bestätigungslösung muss zeitnah eingeführt werden, um Verbraucher:innen besser vor untergeschobenen Verträgen zu schützen.
„Ob Internet- und Mobilfunkverträge, Zeitschriftenabos oder Verträge im Energiebereich: Die Liste der Beschwerden über am Telefon untergeschobene Verträge ist lang. Die Bundesregierung muss Verbraucherinnen und Verbraucher besser vor am Telefon untergeschobenen Verträgen schützen. Niemand sollte nach einem Telefonat in einem langfristigen Vertrag feststecken, den er oder sie so nicht abschließen wollte. Künftig muss gelten: Wer nach einem Telefonat nichts bestätigt hat, muss auch nichts bezahlen“, sagt Ramona Pop, Vorständin des Verbraucherzentrale Bundesverbands.
Bestätigung in Textform einführen
Mit dem Gesetzentwurf zur „Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts sowie zur Änderung des Behandlungsvertragsrechts“ bietet sich eine gute Gelegenheit, die im Koalitionsvertrag vereinbarte Maßnahme umzusetzen: Die
Einführung einer sektorübergreifenden allgemeinen Bestätigungspflicht für telefonisch geschlossene langfristige Verträge. Eine wirksame Bestätigung in Textform – zum Beispiel per E-Mail – sollte dabei erst nach dem Telefonat mit ausreichendem zeitlichem Abstand möglich sein, damit Verbraucher:innen nicht im Gespräch unter Bestätigungsdruck gesetzt werden können. „Gerade ältere Menschen beklagen, dass sie sich regelrecht überrumpelt fühlen. Angehörige schildern in den Verbraucherzentralen die dramatischen finanziellen Auswirkungen der telefonisch zustande gekommenen Verträge. Wir brauchen hier schärfere Regeln“, so Pop.
Schwachstellen beheben
In den vergangenen Jahren wurden bereits gesetzliche Regelungen für einzelne Sektoren eingeführt. Im Bereich Energie gibt es ein Textformerfordernis und im Bereich Telekommunikation erhalten Verbraucher:innen eine Vertragszusammenfassung, die sie bestätigen müssen. Doch Schilderungen aus der Praxis zeigen: Dieses Schutzinstrument wird zum Teil unterlaufen. Verbraucher:innen werden beispielsweise gedrängt, ihre Vertragsbestätigung bereits während des Telefonats abzugeben – etwa durch das Anklicken eines Links, den sie kaum prüfen können. Eine informierte Entscheidung ist unter diesen Umständen kaum möglich. Solche Schwachstellen muss die Bundesregierung beheben. Eine allgemeine Bestätigungslösung für telefonisch geschlossene langfristige Verträge ist ein wichtiger Schritt, um Verbraucher:innen besser zu schützen.
Quelle und Kontaktadresse:
(vzbv) Verbraucherzentrale Bundesverband e.V., Rudi-Dutschke-Str. 17, 10969 Berlin, Telefon: 030 258000
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