Das Zimmererhandwerk informiert: Neue Meisterprüfungsverordnung erlassen / Kritik an Bestehensregelung bleibt
(Berlin) - Der Berufsbildungsausschuss des Bundes Deutscher Zimmermeister (BDZ) hat auf seiner Sitzung am 22. April 2008 in Kassel begrüßt, dass die neue Meisterprüfungsverordnung mit der handlungsorientierten Prüfung eingeführt wird und dass die technische Entwicklung aufgegriffen worden ist. Kritik wird aber weiterhin an der unveränderten Bestehensregelung geäußert.
Die Meisterprüfungsverordnung wird am 1. Juni 2008 mit einem Erlass durch das Bundeswirtschaftsministerium in Kraft treten.
"Der Verordnungsgeber hat sich leider zu keiner Änderung bei der geltenden Bestehensregelung durchringen können", erklärte Karl Hoffmeister, Vorsitzender des BDZ-Berufsbildungsausschusses. Der BDZ fordert seit der Einführung der neuen Bestehensregelung gemeinsam mit anderen Fachverbänden und den Handwerkskammern eine Änderung. Nach der neuen Meisterprüfungsverordnung kann die Meisterprüfung bestanden werden, wenn in einzelnen Handlungsfeldern nur 30 Punkte erreicht werden. "Die Begründung des Verordnungsgebers, dass die 50 Punkte-Regelung nach wie vor für das Bestehen aller vier Teile der Meisterprüfung erforderlich sei, nicht jedoch für die vier Handlungsfelder in Teil II, reicht uns an diesem sensiblen Punkt nicht", so Hoffmeister. "Die fachtheoretischen Kenntnisse sind uns zu wichtig".
Der BDZ-Berufsbildungsausschuss begrüßte aber andere in der neuen Meisterprüfungsverordnung aufgenommene Punkte. "Durch unsere Interessenvertretung konnten wir erreichen, dass die vier Handlungsfelder in der fachtheoretischen Prüfung beibehalten werden. Hier konnten wir unsere Vorstellungen, wie wir sie im 2004 verabschiedeten Berufslaufbahnkonzept des BDZ festgeschrieben haben, durchsetzen", sagte Hoffmeister. Gleiches gelte auch für die Einarbeitung der Herstellung und Reparatur von Dächern mit Dachziegeln und Dachsteinen gemäß der Novelle der Handwerksordnung von 1998.
Weiterhin setzt sich der BDZ für eine weitere Qualitätsverbesserung in der beruflichen Ausbildung ein. Bei der Lehrlingsausbildung werde eine 3,5jährige Ausbildungszeit gefordert, die einen größeren Anteil im Betrieb vorsieht, um eine praxisnähere Ausbildung zu gewährleisten.
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(el)
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