Pressemitteilung | Bund Deutscher Kriminalbeamter e.V. (BDK)
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Datenschutz auf einem Auge blind?

(Berlin) - Datenschützer darf in keinem politischen Abhängigkeitsverhältnis stehen Berlin, 2. Juni 2008 – Verbindungsdaten der Telekommunikation und andere Massendaten, wie z. Bsp. Maut- und Passagierdaten müssen so gesichert sein, dass ein Missbrauch ausgeschlossen wird. Es müssen technische Sicherungen eingesetzt werden, die gleichzeitig eine zweckgebundene berechtigte Nutzung möglich machen. Mit technischen Verschlüsslungen ist dies machbar. Der Datenschützer sollte zur Überwachung der Berechtigungen verpflichtet werden.

„Der Datenschützer schwingt sich sehr gern dazu auf, die angebliche Datensammelwut von Polizei oder anderen Behörden zu kritisieren und die Polizei unter den Generalverdacht des Datenmissbrauches zu stellen. Dabei ist elektronische Datenspeicherung im öffentlichen Dienst wie in der freien Wirtschaft in heutiger Zeit tagtägliches Geschäft. Den missbräuchlichen Umgang geht es zu verhindern, nicht die Menge der Daten“, stellt der BDK-Vorsitzende Klaus Jansen fest.

„Wenn als Folge der „Telekom-Affäre“ Datenspeicherung reduziert würde, würde dies bedeuten, ein privatwirtschaftlicher Vertrauensbruch führt dazu, dass die Aufklärung von Verbrechen demnächst verhindert bzw. erschwert wird“, kritisiert der BDK-Chef Klaus Jansen die Argumentation des Datenschutzes.

„Wo ist der Datenschützer, wenn es um den Schutz der persönlichen Daten geht, die bei privaten Unternehmen gespeichert werden?“ kritisiert der BDK-Chef Klaus Jansen die einseitige Ausrichtung des Datenschützers, nur behördliche Datenspeicherung intensiv zu beobachten.

„Der BDK entzieht sich nicht dem Datenschutz. Datenschutz sollte in unserer Gesellschaft sogar einen höheren Stellenwert haben, der aber nicht von Einseitigkeit geprägt sein darf“, so der BDK-Vorsitzende Klaus Jansen, der gleichzeitig eine größere Unabhängigkeit des Datenschutzes fordert.

„Wenn Politik den Datenschutz ernst nehmen will, dann darf der Datenschützer in keiner politischen Abhängigkeit stehen. Der Datenschützer sollte nur dem Parlament zur Berichterstattung verpflichtet sein.“

Quelle und Kontaktadresse:
Bund Deutscher Kriminalbeamter e.V. Bundesgeschäftsstelle (BDK) Bernd Carstensen, Pressesprecher Poststr. 4-5, 10178 Berlin Telefon: (030) 24630450, Telefax: (030) 246304529

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