Datenschutz auf einem Auge blind?
(Berlin) - Datenschützer darf in keinem politischen Abhängigkeitsverhältnis stehen Berlin, 2. Juni 2008 Verbindungsdaten der Telekommunikation und andere Massendaten, wie z. Bsp. Maut- und Passagierdaten müssen so gesichert sein, dass ein Missbrauch ausgeschlossen wird. Es müssen technische Sicherungen eingesetzt werden, die gleichzeitig eine zweckgebundene berechtigte Nutzung möglich machen. Mit technischen Verschlüsslungen ist dies machbar. Der Datenschützer sollte zur Überwachung der Berechtigungen verpflichtet werden.
Der Datenschützer schwingt sich sehr gern dazu auf, die angebliche Datensammelwut von Polizei oder anderen Behörden zu kritisieren und die Polizei unter den Generalverdacht des Datenmissbrauches zu stellen. Dabei ist elektronische Datenspeicherung im öffentlichen Dienst wie in der freien Wirtschaft in heutiger Zeit tagtägliches Geschäft. Den missbräuchlichen Umgang geht es zu verhindern, nicht die Menge der Daten, stellt der BDK-Vorsitzende Klaus Jansen fest.
Wenn als Folge der Telekom-Affäre Datenspeicherung reduziert würde, würde dies bedeuten, ein privatwirtschaftlicher Vertrauensbruch führt dazu, dass die Aufklärung von Verbrechen demnächst verhindert bzw. erschwert wird, kritisiert der BDK-Chef Klaus Jansen die Argumentation des Datenschutzes.
Wo ist der Datenschützer, wenn es um den Schutz der persönlichen Daten geht, die bei privaten Unternehmen gespeichert werden? kritisiert der BDK-Chef Klaus Jansen die einseitige Ausrichtung des Datenschützers, nur behördliche Datenspeicherung intensiv zu beobachten.
Der BDK entzieht sich nicht dem Datenschutz. Datenschutz sollte in unserer Gesellschaft sogar einen höheren Stellenwert haben, der aber nicht von Einseitigkeit geprägt sein darf, so der BDK-Vorsitzende Klaus Jansen, der gleichzeitig eine größere Unabhängigkeit des Datenschutzes fordert.
Wenn Politik den Datenschutz ernst nehmen will, dann darf der Datenschützer in keiner politischen Abhängigkeit stehen. Der Datenschützer sollte nur dem Parlament zur Berichterstattung verpflichtet sein.
Quelle und Kontaktadresse:
Bund Deutscher Kriminalbeamter e.V. Bundesgeschäftsstelle (BDK)
Bernd Carstensen, Pressesprecher
Poststr. 4-5, 10178 Berlin
Telefon: (030) 24630450, Telefax: (030) 246304529
Weitere Pressemitteilungen dieses Verbands
- BDK: Urteil im Fall der Tötung des Polizeibeamten Simon B. in Völklingen - zwischen Emotion, Recht und öffentlicher Debatte
- BDK begrüßt Gesetzentwurf zur IP-Adressenspeicherung - wichtige Grundlage für Ermittlungen im digitalen Raum
- BDK: Gewalt gegen Frauen auf Höchststand - Alarmierende Entwicklung ist ein Angriff auf unsere Werte und Gesellschaft
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Facebook. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von X. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen

