Datenschutz mit mehr Eingriffsermächtigungen ausstatten / Datenschützer müssen Betriebsprüfungen in der Privatwirtschaft durchführen
(Berlin) - Die Bundes- und Landesinstitute des Datenschutzes überziehen die behördlichen Bereiche wie Polizei und allgemeine Verwaltung regelmäßig mit datenschutzrechtlichen Überprüfung, um die zweckgebundene Speicherung personenbezogener Daten zu kontrollieren. Ein Verdacht auf eine unberechtigte behördliche Datenverarbeitung ist seitens des Datenschützers für seine Überprüfung nicht erforderlich. In der Privatwirtschaft sind diese Überprüfungen ohne einen Anfangsverdacht eines Datenmissbrauchs nicht möglich.
Ähnlich der Anwendung im Steuerrecht, sollten in der Privatwirtschaft Betriebsprüfungen unter dem Aspekt des Datenschutzes eingeführt werden, fordert der stellv. BDK-Bundesvorsitzende Bernd Carstensen operative Kompetenzen für die Datenschützer.
Das Bundes- und die Landesdatenschutzgesetze verbieten den unerlaubten Handel mit personenbezogenen Daten. Das Verbot allein reicht nicht. Ob die privatwirtschaftlich erhobenen Daten auch wirklich nur zum erhobenen Zweck genutzt werden, muss jederzeit durch den Datenschützer unangemeldet überprüft werden können.
Ebenso wie bei einer polizeilichen Datenspeicherung muss der Umgang mit den Daten protokolliert und dokumentiert werden, wer wann und was mit den Daten gemacht hat. Diese Sicherung sollte technisch leicht machbar sein.
Es ist ein unhaltbarer Zustand, dass praktisch von jedermann, der in einer Firma angestellt ist, die personenbezogene Daten verarbeitet, einmal kurz ein Kontakt- und Bewegungsbild eines Kunden erstellt werden kann oder millionenfach Daten kopiert, auf DVD gebrannt und dann zu Geld gemacht werden können. Das zeigt, dass sich hier schon ein Daten-Handel-Dschungel größtem Ausmaßes etabliert hat, beschreibt Bernd Carstensen den unkontrollierten privatwirtschaftlichen Handel mit Personendaten.
Quelle und Kontaktadresse:
Bund Deutscher Kriminalbeamter e.V. Bundesgeschäftsstelle (BDK)
Bernd Carstensen, Pressesprecher
Poststr. 4-5, 10178 Berlin
Telefon: (030) 24630450, Telefax: (030) 246304529
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