Datenschutznovelle erschwert Neukundengewinnung / Übergangsfrist bis 31. August 2012
(Köln) - Zum 1. September 2009 tritt die Datenschutznovelle II in Kraft, die neben der Speicherung von Mitarbeiterdaten auch den Umgang mit Kundendaten verschärft. Sie betrifft damit z.B. auch Modehäuser, die Neukundengewinnung über personifiziertes Direktmarketing betreiben. Nicht persönlich adressierte Werbung - z.B. über Postwurf spezial - ist davon nicht betroffen.
Die Datenschutznovelle enthält ein sog. "opt-in", wonach ein Kunde der Weitergabe von Daten zum Zwecke der Werbung ausdrücklich zustimmen muss. Ist diese lediglich telefonisch erfolgt, muss das Unternehmen sie anschließend schriftlich bestätigen. Zudem muss dem Kunden in jedem Werbebrief mitgeteilt werden, bei welchem Unternehmen seine Daten erstmalig gespeichert wurden.
Liegt keine Einwilligung des Kunden vor, ist es grundsätzlich nicht mehr möglich, problemlos Kundenadressen zu mieten oder Dateien von Kollegen zu nutzen. Dies wird gerne bei gemeinsamen sog. "member gets member-Aktionen" praktiziert, bei der z.B. ein Modehaus, ein Schuhgeschäft und ein Schmuckladen gemeinsam zu einer Modenschau einladen. Im Rahmen der erlaubten "Empfehlungswerbung" bleibt es aber möglich, dass ein Unternehmen seinen Kunden in einer Werbung die Waren eines anderen Unternehmens empfiehlt.
Wichtig: Für bereits erhobene Kundendaten gibt es eine Übergangsfrist bis zum 31. August 2012, damit vor allem die Adressverlage genug Zeit haben, die Kundeneinwilligungen einzuholen. Zudem ist es künftig möglich, Daten aus öffentlich zugänglichen Verzeichnissen (z.B. Telefonbuch) zu nutzen, und zwar ohne Angabe der Quelle der Erstspeicherung.
Hinweis: Kontakte zu bestehenden Kunden sowie generell zu Gewerbetreibenden sind von der Datenschutznovelle nicht betroffen. Der BTE empfiehlt aber grundsätzlich auch in solchen Fällen, eine schriftliche Einwilligung von jedem Kunden einzuholen, wenn diese Daten zum Zwecke der Werbung gespeichert werden sollen.
Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband des Deutschen Textileinzelhandels e.V. (BTE)
Pressestelle
An Lyskirchen 14, 50676 Köln
Telefon: (0221) 921509-0, Telefax: (0221) 921509-10
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