Pressemitteilung | Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) - Geschäftsstelle Köln

Datensicherheit: "Wir steuern in Richtung des gläsernen Patienten und des vollständig überwachten Arztes"

(Berlin) - „Mit wachsender Sorge und Kritik beobachtet die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung die Diskussion um Datentransparenz und Datenschutz in unserem Gesundheitswesen“, sagte der Vorsitzende der KZBV, Dr. Rolf-Jürgen Löffler, im Vorfeld der am 17. Juni stattfindenden öffentlichen Anhörung zum Entwurf einer Rechtsverordnung zum Risikostrukturausgleich. Nach diesem Entwurf sind bei einer Einschreibung in die Disease-Management-Programme sowohl arzt- als auch versichertenbezogene Daten lückenlos zu übermitteln. „Auch wenn die Zahnärzte von diesem Vorhaben nicht unmittelbar betroffen sind, so zeigt sich doch deutlich, in welche Richtung der Gesetzgeber steuert: in Richtung des gläsernen Patienten und des vollständig überwachten Arztes.“

Löffler betonte dies auch in Hinblick auf den Entwurf eines Eck-punktepapiers „Datentransparenz in der GKV", den das BMG zur Vorbereitung eines Datentransparenzgesetzes kürzlich vorgelegt hat. In dem Eckpunktepapier wird festgestellt, dass von der GKV knapp 140 Mrd. Euro für Gesundheitsleistungen ausgegeben werden, deren Verwendung (für die Krankenkassen) nicht transparent sei. Die Schaffung einer soliden Datenbasis für gesundheitspolitische Entscheidungen sei das Ziel eines Datentransparenzgesetzes, heißt es in dem Papier.


Das BMG möchte erreichen, ein zwischen Krankenkassen, Leistungsträgern und Politik möglichst konsensfähiges Konzept für das Datentransparenzgesetz zu erarbeiten. Zum wiederholten Mal hat das Bundesministerium versucht, die KZBV aus diesem Abstimmungsprozess auszuschließen und bei den Diskussionen vor verschlossenen Türen zu halten. Mehrfach ist die KZBV erst auf eigenes, massives Drängen hin in die Gespräche mit einbezogen worden. „Wir werden auch weiter darauf bestehen, an diesem Prozess beteiligt zu werden, um unsere Kritik offen zum Ausdruck zu bringen,“ bekräftigte der KZBV-Vorsitzende Löffler.

Der Entwurf der Eckpunkte verdeutlicht einmal mehr, dass das BMG trotz erheblicher Einwände der Datenschutzbeauftragten anstrebt, personenbeziehbar sämtliche Gesundheitsdaten nahezu der gesamten Wohnbevölkerung der Bundesrepublik zentral zu erfassen und zur Auswertung bereitzustellen. „Es geht in Wahrheit nicht um Datentransparenz in der GKV, sondern um die Datensammlung, Datenauswertung und die Überwachung der gesetzlich versicherten Bürger in Deutschland einerseits, sowie der Leistungsträger andererseits,“ so Dr. Löffler.

Die bisherigen Verhandlungen mit den Spitzenverbänden der Krankenkassen über die Ausgestaltung eines Datenträgeraustausches hat die Zielsetzung der Spitzenverbände deutlich werden lassen: Mit den übermittelten Daten wollen die Krankenkassen vor allem eine Überwachung und Kontrolle in Wirtschaftlichkeitsprüfungsverfahren erreichen und ein kasseninternes „Rasterfahndungsverfahren“ ermöglichen. Dieses Bemühen der Krankenkassen, das vonseiten des BMG intensiv unterstützt wurde, konnte nur durch die massive Intervention der Datenschutzbeauf-tragten des Bundes und der Länder verhindert werden.

Diese Tendenzen sind nun erneut klar erkennbar: Eigentliche Zielsetzung der Planungen zu einer erhöhten Datensammlung ist die lückenlose Kontrolle des Krankheitsverlaufs jedes einzelnen Versicherten bis hin zur Erfassung und Auswertung sämtlicher Intim-daten. Dr. Löffler: „Unter dem Deckmantel einer besseren Versorgungsqualität soll das Arztgeheimnis und damit das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient beseitigt werden. Welche möglichen Konsequenzen auf einen Patienten damit zukommen, dass z. B. Fehldiagnosen oder unklare Diagnosen in eine bürokratische Verwaltungs- und Datenmaschinerie geraten, lässt sich leicht ausmalen. Möglicherweise werden dadurch Existenzen zerstört.“

Die KZBV hat schon in der Vergangenheit immer wieder nachdrücklich darauf hingewiesen, dass, wenn politische Entscheidungsträger sich in das Versorgungsgeschehen der Medizin einmischen, in der Regel außer kostenintensivem Bürokratismus kaum positive Ergebnisse die Folge waren. „Der geplante, personenbezogene Datenpool öffnet alle Krankheiten und Behandlungsabläufe für eine kritische Analyse, egal von wem. Dies wird ein neues Fass ohne Boden für die Versichertenbeiträge, die besser für notwendige Heilbehandlungen verwendet werden sollten“, so Dr. Löffler. Er betonte weiter: „Zu jeder Datensammlung gehört die kritische Prüfung ihrer Erforderlichkeit und ihrer Bestimmung. Dieses Kriterium hat bei persönlichen Gesundheitsdaten in ganz besonderem Maße zu gelten. Bisher ist uns das Ministerium die Antwort auf diese Fragen der Erforderlichkeit und Bestimmung schuldig geblieben.“

Quelle und Kontaktadresse:
Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) Universitätsstr. 71-73 50931 Köln Telefon: 0221/40010 Telefax: 0221/404035

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