Pressemitteilung | Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten e.V. (VATM) - Hauptstadtbüro

Datenspeicherwut in der EU stoppen / Branchenverband VATM lehnt Vorratsdatenspeicherung als unverhältnismäßig ab

(Berlin) - Der VATM kritisiert den Versuch, eine Vorratsspeicherung von Verkehrsdaten in der Telekommunikation EU-weit für zwölf Monate verpflichtend zu machen, als unverhältnismäßig. „Die vom Innenminister geplante Verpflichtung zur Speicherung personenbezogener Telekommunikationsdaten würde Datenberge anhäufen, deren tatsächliche Verwendbarkeit nach wie vor nicht geklärt ist,“ so VATM-Geschäftsführer Jürgen Grützner. „Allein auf Seiten der Unternehmen rechnen wir mit einem dreistelligen Millionenbetrag, und für die Auswertung durch staatliche Stellen kämen weitere Millionen hinzu.“

Zu Recht ist daher der Vorstoß des Innenministers auf den entschiedenen Widerstand des Parlaments gestoßen. Auch die Bundesländer lehnen ihn mehrheitlich ab. Es ist völlig unverständlich und einmalig, dass ein Innenminister nun über die EU versucht, seine Datenspeicherpolitik durchzusetzen. Justizministerin Zypries sollte Pläne in der EU stoppen, die unter dem Einfluss des italienischen Ministerpräsidenten Berlusconi sogar Datenspeicherung bis zu drei Jahren ermöglichen soll. Selbst Irland als Mitinitiator des EU-Vorstoßes schätzt die Chancen auf eine einheitliche Regelung mittlerweile wegen datenschutzrechtlicher Bedenken eher gering ein.

„Wir fordern die Bundesregierung auf, die eindeutigen Beschlüsse des Bundestages, der im Telekommunikationsgesetz und jüngst im Rahmen des Datenschutzberichtes die Vorratsdatenspeicherung abgelehnt hat, als Verhandlungsauftrag für die EU ernst zu nehmen. Die Bundesregierung hat es auf europäischer Ebene sogar allein in der Hand, die Speicherwut einzelner Nachbarländer zu verhindern“, so Grützner, „denn der zuständige EU-Rat muss die Regelung einstimmig verabschieden“.

Mit hohem technischem und finanziellem Aufwand einen Datenberg anzuhäufen, der zur Verbesserung der Sicherheitslage kaum einen Beitrag zu leisten vermag, aber Unternehmen Kunden und Bürger mit enormen Summen belastet, ist – zumal ohne eine Entschädigungsregelung - nicht akzeptabel. Nur eine klar geregelte Kostenerstattung garantiert, dass die sogenannten Bedarfsträger, wie etwa Polizeibehörden, sorgfältig mit zusätzlichen Überwachungsmöglichkeiten umgehen und hier keine Selbstbedienungsmentalität entsteht.

Nach deutschem Recht dürfen Unternehmen für maximal sechs Monate nur solche Daten speichern, die sie selbst für ihre Geschäftszwecke benötigen, wie zum Beispiel Abrechnungsdaten zur Überprüfung von Telefonrechnungen, und dies auch nur, wenn die Kunden dem nicht widersprechen. „Der bisherige Grundsatz der Datenvermeidung und der Datensparsamkeit,“ kritisiert Grützner, „würde glatt ins Gegenteil verkehrt.“ Die Unternehmen wären verpflichtet, Daten alleine für den Zweck der Strafverfolgung zu speichern, noch dazu ohne eine klare Kostenerstattungsregelung. „Mit diesem Vorgehen wären Telekommunikationsunternehmen dann gezwungen, Hilfssheriff zu spielen.“

Im Interesse der Sicherheit sind alle Mitglieder des VATM zu enger Kooperation mit den Sicherheitsbehörden bereit und gewähren den gesetzlich verankerten Zugriff auf die vorhandenen Daten. So lange jedoch der praktische Nutzen der Vorratsdatenspeicherung und die Kostentragung für derartige staatliche Aufträge nach wie vor fraglich sind, sollte die Bundesregierung auch auf europäischer Ebene die Initiative in den Ministerräten ablehnen.

Quelle und Kontaktadresse:
Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten e.V. - Hgst. (VATM) Albrechtstr. 12, 10117 Berlin Telefon: 030/50561538, Telefax: 030/50561539

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