Dauberstädt: Erhöhung der Höchstabzugbeträge auf gesetzlich versicherte ausdehnen
(Berlin) - Der stellvertretende Bundesvorsitzende des dbb Klaus Dauderstädt hat die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts als `überfällig´ bezeichnet, wonach die steuerliche Abziehbarkeit von privaten Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen bis Ende 2009 neu geregelt werden muss. Die Erhöhung der geltenden Höchstabzugsbeträge müsse aber auch auf die gesetzlich Versicherten ausgedehnt werden, sagte Dauderstädt am 19. März 2008.
Das Bundesverfassungsgericht hatte mit jetzt veröffentlichtem Beschluss vom 13. Februar 2008 (Az.: 2 BvL 1/06) den Gesetzgeber verpflichtet, die steuerliche Abziehbarkeit von privaten Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen bis Ende 2009 neu zu regeln. Die bisher geltende Begrenzung sei verfassungswidrig, weil ein angemessener Schutz zum existenznotwendigen Aufwand gehöre, der nicht besteuert werden darf.
Im vorliegenden Fall war der Höchstabzugsbetrag für Selbstständige für eine private Kranken- und Pflegeversicherung als nicht verfassungsgemäß erachtet worden. Der Gesetzgeber ist gehalten, existenzsichernde Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung für die Zukunft bis spätestens 2010 steuerfrei zu stellen. Hierbei seien insbesondere auch die Beiträge von Kindern zu berücksichtigen.
Dauderstädt forderte in diesem Zusammenhang, den vom Bundesverfassungsgericht zugestandenen längstmöglichen Zeitrahmen für eine Neuregelung bis 2010 nicht auszuschöpfen. Die entsprechende Gesetzesänderung müsse den Vorgaben aus Karlsruhe entsprechend umfassend erfolgen und schnell umgesetzt werden.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Beamtenbund e.V. Beamtenbund und Tarifunion (dbb)
Dr. Frank Zitka, Pressesprecher
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