Dauerhafter Arbeitsplatz häufig mit Interessenvertretung im Betrieb verbunden
(Berlin) - Der aktuelle Wochenbericht 11/2003 des DIW Berlin belegt, dass im Jahre 2001 von den rund 30 Millionen abhängig Beschäftigten knapp 18 Millionen in Betrieben tätig waren, die über einen Betriebs- oder Personalrat verfügten. Meistens handelt es sich hier um mittlere und große Betriebe. Dagegen ist in kleineren Betrieben mit bis zu 20 Beschäftigten eine Interessenvertretung eher selten. In Betrieben, die keine organisierte Interessenvertretung der Arbeitnehmer aufweisen, ist nach Ergebnissen des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP) die Dauer der Betriebszugehörigkeit geringer und der Anteil von geringfügig Beschäftigten und von Frauen höher.
Wie zu erwarten, arbeiten fast alle Beschäftigten im öffentlichen Dienst in einem Betrieb mit einer Interessenvertretung. Dies gilt auch für Beschäftigte in größeren Betrieben in der Privatwirtschaft. In kleineren Betrieben mit bis zu 20 Beschäftigten ist ein Betriebsrat eher selten. Verheiratete Frauen und geringfügig Beschäftigte sind häufiger in Betrieben ohne Interessenvertretung beschäftigt. Obwohl Interessenvertretungen dauerhafte Beschäftigung, d.h. interne Arbeitsmärkte, fördern, schützen sie nicht vor unbezahlter Überstundenarbeit genau das Gegenteil ist der Fall. Personen, die unentgeltliche Überstunden leisten, waren mit einer um rund 7 % höheren Wahrscheinlichkeit in Betrieben beschäftigt, die Interessenvertretungen aufweisen. Hierbei ist allerdings zu berücksichtigen, dass unbezahlte Überstunden ein wichtiges Element für innerbetriebliche Karrieren sind.
In Ostdeutschland ist der Anteil der Beschäftigten, die in einem Betrieb mit einem Betriebs- oder Personalrat arbeiten, geringer als in Westdeutschland. Ursache dafür ist die Situation in der Privatwirtschaft. Besonders groß sind die innerdeutschen Unterschiede im verarbeitenden Gewerbe und in der Bauwirtschaft. Diese Branchen haben es gegenwärtig besonders schwer am Markt.
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