Pressemitteilung | Haus & Grund Deutschland

Dauerhafter Wohnungsleerstand / Betriebskosten auf übrige Mieter umlagefähig

(Berlin) - Vermieter können bei dauerhaftem und umfangreichem Leerstand von Mietwohnungen in einem Haus einen Anspruch auf Änderung des vertraglich vereinbarten Umlageschlüssels haben und auf diese Weise durch die Nutzung entstehende Kosten auf die eigentlichen Verursacher umlegen. Damit können die Kosten des Betriebes eines Fahrstuhls oder der Treppenhausbeleuchtung vollständig auf die verbleibenden Mieter umgelegt werden und der Vermieter muss keinen Anteil für die leerstehenden Wohnungen übernehmen. Auf ein entsprechendes aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) weist die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund hin (Az.: VIII ZR 159/05).

Die Richter des Bundesgerichtshofs entschieden, dass ein solcher Anspruch des Vermieters auf Abänderung des vertraglich vereinbarten Flächenschlüssels wegen des Leerstands von Wohnungen nur unter den Voraussetzungen einer Störung der Geschäftsgrundlage bestehen kann. Die Richter wiesen allerdings darauf hin, dass dies allenfalls bei einem nicht nur vorübergehenden Leerstand und erst ab einer bestimmten Größenordnung in Betracht kommt. Bei einem Leerstand geringeren Umfangs oder von nur kurzer Dauer liege es innerhalb des vom Vermieter zu tragenden Risikos, dass er die Belastung mit den Betriebskosten leerstehender Wohnungen zu tragen habe.

Mit dieser Entscheidung ermöglicht der Bundesgerichtshof auch künftig die Vermietung von Wohnungen in Gebieten, in denen die Bevölkerungsentwicklung stark rückläufig ist. „Angesichts der demografischen Entwicklung und dem Wohnungsüberangebot in weiten Teilen des Landes eine zukunftsweisende Entscheidung“, bewertet Haus & Grund-Geschäftsführer Dr. Kai H. Warnecke die Entscheidung.

In dem vom BGH entschiedenen Fall war es nur um den vorübergehenden Leerstand einer von 35 Mietwohnungen gegangen. In diesem Fall erkannte der Bundesgerichtshof keine unzumutbare Störung der Geschäftsgrundlage und lehnte daher eine Änderung des vertraglich vereinbarten Verteilungsschlüssels ab.

Quelle und Kontaktadresse:
Haus & Grund Deutschland Stefan Diepenbrock, Presse Mohrenstr. 33, 10117 Berlin Telefon: (030) 20216-0, Telefax: (030) 20216-555

(bl)

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