Pressemitteilung | Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV)

DAV: Anwälte gegen „blinde Verlängerung“ der Anti-Terrorgesetze

(Berlin) - Das Bundeskabinett hat heute die Verlängerung der Anti-Terrorgesetze um weitere fünf Jahre beschlossen. Nach Ansicht des Deutschen Anwaltvereines (DAV) wurde bereits mit den alten Regelungen tief in die Freiheitsrechte der Bürgerinnen und Bürger eingegriffen. Befremdlich sei, dass es hier nun zu einer schlichten Verlängerung kommen soll, ohne dass die Notwendigkeit und Unverhältnismäßigkeit der Eingriffe in die Rechte geprüft worden ist. Die Ausweitung der Befugnisse der Geheimdienste wird abgelehnt.

„Die Sicherheitsgesetze haben bereits jetzt den Rechtsstaat destabilisiert“, so Rechtsanwalt Hartmut Kilger, Präsident des DAV. Die Anti-Terrorgesetze geben vor zu regeln, was zum Schutz vor internationalem Terrorismus erforderlich und auch geeignet sein soll. Es ist sei bisher nicht nachgewiesen, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen geeignet sind, zu einer Aufklärung beizutragen und möglichen Anschlägen vorzubeugen.

Nach wie vor ist beispielsweise nicht einmal erwiesen, ob die Aufnahme biometrischer Merkmale im Personalausweis Terroranschläge hätte verhindern können. „Eine ungeprüfte Verlängerung wird zu einem Sicherheitskoloss, der die Bürgerrechte langfristig niederwalzt“, so Kilger weiter.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV) Swen Walentowski, Pressesprecher Littenstr. 11, 10179 Berlin Telefon: (030) 7261520, Telefax: (030) 726152190

(sk)

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