Pressemitteilung | Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV)

DAV arbeitet an Forschungsprojekt Überwachungsgesamtrechnung mit / Freiheitskommission nur mit anwaltlicher Expertise

(Berlin) - Seit Langem plädiert der Deutsche Anwaltverein (DAV) für eine bessere Balance zwischen Sicherheit und Freiheit - und die Erstellung einer Überwachungsgesamtrechnung. An einem der diesbezüglichen Projekte unter dem Dach der LMU München ist der DAV als Projektpartner beteiligt. Sehr begrüßt wird daher die Ankündigung der Ampel-Koalition, vorhandene Sicherheitsgesetze bis 2023 zu evaluieren und hierfür langfristig eine Freiheitskommission einzurichten. Der DAV steht mit seiner Expertise für einen ständigen Sitz im Gremium bereit.

Die Ermächtigungsgrundlagen für Grundrechtseingriffe von Polizei, Staatsanwaltschaft und Nachrichtendiensten wurden in den vergangenen Jahren stetig ausgeweitet. Daher engagiert sich der DAV bereits seit Jahren für eine systematische Überprüfung der Sicherheitsgesetze auf "kumulative Verhältnismäßigkeit". "Es ist überhaupt nicht mehr ersichtlich, inwiefern es Überschneidungen bei den Eingriffen gibt, die gegebenenfalls in Summe über das gebotene Maß hinausgehen", erläutert DAV-Hauptgeschäftsführerin Dr. Sylvia Ruge. Im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens fehle es an einer standardmäßigen Überprüfung, ob und wie sich neue Eingriffsbefugnisse in das vorhandene Arsenal an Maßnahmen einfügen. "Auch wenn einzelne Maßnahmen vielleicht an sich hinnehmbar scheinen, ist aus unserer Sicht mit der Gesamtheit aller Maßnahmen die Schwelle der Unzumutbarkeit der Eingriffe in Bürger- und Freiheitsrechte erreicht," so Ruge weiter.

Das Bundesverfassungsgericht hatte den Gesetzgeber bereits im Urteil zur Vorratsdatenspeicherung ermahnt, nicht nur die einzelne geplante Maßnahme zu betrachten, sondern auch die Gesamtheit und das Zusammenspiel mit den bereits bestehenden im Blick zu haben. Die Regierungsparteien haben sich die Erstellung einer Überwachungsgesamtrechnung nun als Ziel bis 2023 in den Koalitionsvertrag geschrieben.

Gemeinsames Forschungsprojekt seit 2021

Bevor neue Überwachungsbefugnisse hinzukommen können, müssen die bestehenden analysiert und im Sinne einer Gesamtschau überprüft werden. Der DAV ist Teil eines Forschungsprojekts, das im Frühsommer 2021 unter dem Dach des Instituts für Digitalisierung und das Recht der Inneren Sicherheit (IDRIS) an der LMU München startete. Ziel ist die Verbesserung der Sicherheitsgesetzgebung auf der Grundlage einer Überwachungsgesamtrechnung.

Das gemeinsame Projekt von DAV, IDRIS und dem Arbeitskreis Strafprozessrecht und Polizeirecht (ASP) beschränkt sich nicht auf die bloße Evaluierung der sicherheitsgesetzlichen Eingriffe in bürgerliche Freiheitsrechte, wie Ruge präzisiert: "Kern des Projekts ist es, aus den ersten beiden Schritten - Analyse und gesetzübergreifende Gesamtschau - die entsprechenden Schlussfolgerungen für die Praxis zu ziehen: Was muss im Gesetzgebungsprozess im Kontext der inneren Sicherheit passieren, um die Balance zwischen Sicherheit und Freiheit zu halten?" Das Projekt ist auf drei Jahre angelegt.

Freiheitskommission: DAV steht mit Expertise bereit

Nicht nur die Forderung nach einer Überwachungsgesamtrechnung haben die Ampel-Parteien im Koalitionsvertrag aufgegriffen. Der Vertrag sieht auch die Schaffung eines unabhängigen Expertengremiums vor. Diese sogenannte "Freiheitskommission" soll Gesetzgebungsvorhaben kontinuierlich auf Freiheitsbeschränkungen hin überprüfen und evaluieren. Der DAV begrüßt diese Pläne - und bietet seine Unterstützung an: "Mit seinem stetigen Engagement für Freiheits- und Bürgerrechte und nicht zuletzt mit der anwaltlichen Erfahrung sowie der Expertise aus dem Forschungsprojekt bietet der DAV seine Mitarbeit in einem ständigen Sitz in der Freiheitskommission an", betont die Hauptgeschäftsführerin. "Lassen Sie uns gemeinsam den Neustart für die Freiheitsrechte einläuten!"

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV) Pressestelle Littenstr. 11, 10179 Berlin Telefon: (030) 7261520, Fax: (030) 726152190

(mw)

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