Pressemitteilung | Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV)

DAV begrüßt Abkehr von Anzeigepflicht im Sexualstrafrecht

(Berlin) - Nach Auskunft der Justizministerin Schleswig-Holsteins, Anne Lütkes, die zugleich Vorsitzende der Justizministerkonferenz ist, wollen die Landesjustizminister keine Anzeigepflicht bei Sexualstraftaten einführen. Damit wird eine Forderung des Deutschen Anwaltvereins (DAV) erfüllt. Diese Abkehr von einem Schritt in Richtung eines Überwachungssystems wird daher vom DAV außerordentlich begrüßt.

Bei sexuellem Missbrauch und bei Vergewaltigung dürfe niemand wegsehen. Nach Ansicht des DAV hätte es aber mit der geplanten Anzeigepflicht bei oft unbesonnenem und häufig mehr durch Hysterie geprägtem Umgang mit dem sexuellen Missbrauchsverdacht vielerlei Fehleinschätzungen geben können. Ebenso wäre der Denunziation Tür und Tor geöffnet. Dies gelte erst recht, wenn zu befürchten sei, dass die Angst vor der eigenen Bestrafung zu vielerlei haltlosen Anzeigen führen würde.

Nach Ansicht der Anwälte kommen Strafvorschriften immer zu spät. Zutreffende Prognoseentscheidungen sind schwierig, qualifizierte Sachverständige fehlen immer noch. Aus Sicht des DAV kann wirklicher Schutz für Kinder - nämlich die Verhinderung von Sexualstraftaten - nicht in einer nur an Einzelfällen orientierten Gesetzgebung und auch nicht in immer weiterem Heraufsetzen von Strafrahmen gewährleistet werden. Effektiver Schutz könnte durch die Schaffung von mehr (ambulanten) Therapieeinrichtungen und (ärztlichen) Kontaktstellen geschaffen werden. An diese können sich die Menschen wenden, die nicht zum Täter werden und sich im Vorfeld helfen lassen wollen. Dann wüsste man auch, wohin man - nach einer erstatteten Anzeige - Menschen schicken könnte, um zukünftigen Sexualstrafen effektiver zu begegnen.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV) Littenstr. 11, 10179 Berlin Telefon: 030/7261520, Telefax: 030/726152190

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