Pressemitteilung | Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV)

DAV begrüßt Ausweitung der Fachanwaltschaften / Satzungsversammlung macht Weg für Fachanwaltschaft Versicherungsrecht frei

(Berlin) - Auf ihrer Sitzung am 7. November 2002 in Berlin hat die Satzungsversammlung, das "Anwaltsparlament", beschlossen, die Voraussetzungen für die Einführung der Fachanwaltschaft für Versicherungsrecht zu schaffen. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) befürwortet seit langem die Einführung weiterer Fachanwaltschaften. Es sei aber überhaupt nicht nachvollziehbar und begründbar, warum es für so wichtige Rechtsgebiete wie Verkehrsrecht, Medizinrecht, Baurecht und Mietrecht noch keine Fachanwaltschaften gebe und diese nach wie vor von der Satzungsversammlung abgelehnt werden. Die Ausweitung der Fachanwaltschaften sei marktgerecht, da die Verbraucher mehr Fachanwaltschaften wünschen. Dies habe eine repräsentative Untersuchung des DAV ergeben.

"Dies ist leider nur ein kleiner Schritt in die richtige Richtung", so Rechtsanwalt Dr. Michael Streck, Präsident des DAV. Man dürfe die Qualifizierung von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten nicht durch die Beschränkung auf einige wenige Gebiete, für die es die Fachanwaltschaften gibt, verweigern. Der DAV fordere daher seit langem die Ausweitung der Fachanwaltschaften für die Rechtsgebiete Verkehrsrecht, Medizinrecht, Baurecht und Mietrecht. Bisher gebe es die Fachanwaltschaften für die Rechts- und Arbeitsgebiete Arbeits-, Familien-, Insolvenz-, Sozial-, Steuer-, Straf- und Verwaltungsrecht.

Für die Einführung weiterer Fachanwaltschaften ist die Satzungsversammlung, das gewählte Parlament der Anwaltschaft, zuständig.

Nach einer Marktuntersuchung des DAV bevorzugen über 67 Prozent der Bevölkerung bei der Anwaltssuche einen für das in Frage kommende Rechtsgebiet spezialisierten Anwalt. Die Auswertung habe gezeigt, dass der Begriff des "Fachanwalts" geeignet sei, dieses Expertenwissen zum Ausdruck zu bringen. Mit der Ausweitung der Fachanwaltschaften gebe es nach Ansicht des DAV mehr Transparenz über die Qualifikation der anwaltlichen Dienstleistung. Daher müsse die Möglichkeit der geprüften Spezialisierung und der damit verbundenen Fortbildungspflicht, wie sie bei einer Fachanwaltschaft entsteht, ausgeweitet werden.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV) Littenstr. 11 10179 Berlin Telefon: 030/7261520 Telefax: 030/726152190

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