Pressemitteilung | Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV)

DAV begrüßt Eilentscheidung zu Richter Maier

(Berlin) - Das Dienstgericht für Richter am Landgericht Leipzig hat dem rechtsextremen Richter Jens Maier, der für die AfD im Bundestag saß, in einem Eilverfahren vorerst die Führung von Amtsgeschäften untersagt. Der DAV hatte mehrfach öffentlich gefordert, dass seine Rückkehr verhindert werden müsse.

Statement von Rechtsanwältin Dr. Sylvia Ruge, Hauptgeschäftsführerin des Deutschen Anwaltvereins (DAV): "Wir begrüßen, dass dem rechtsextremen Ex-Abgeordneten Jens Maier vorerst die Rückkehr auf den Richterstuhl verwehrt bleibt. Erklärte Feinde unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung haben im Richteramt nichts verloren. Es wäre nicht nur der Anwaltschaft unzumutbar, in einer Verhandlung einem solchen Richter gegenüberzusitzen. Bürgerinnen und Bürger müssen sich auf den Rechtsstaat verlassen können. Dies wäre unmöglich, wenn sie dem Urteil eines Richters ausgesetzt sind, der eben diesen Rechtsstaat verachtet."

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV) Pressestelle Littenstr. 11, 10179 Berlin Telefon: (030) 7261520, Fax: (030) 726152190

(sf)

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