DAV begrüßt Urteil des BGH zu Rechtsberatungs-Hotlines
(Berlin) - Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 26. September 2002 entschieden, dass sogenannte Rechtsberatungs-Hotlines zulässig seien, soweit der Rechtsrat durch einen Anwalt erfolge.
Der Deutsche Anwaltverein (DAV) begrüßt dieses Urteil in einer ersten Stellungnahme. Sogenannte Rechtsberatungs-Hotlines würden eine sinnvolle Ergänzung zur bisherigen anwaltlichen Tätigkeit darstellen. Dabei gehe es bei den Gesprächen nicht um die abschließende Rechtsberatung im konkreten Fall, da oftmals hierfür die Vorlage von Dokumenten und Un-terlagen notwendig sei. Vielmehr gehe es darum, dass die Bürgerinnen und Bürger relativ schnell feststellen können, ob sie überhaupt ein rechtliches Problem haben. Dies könnten solche Hotlines durchaus leisten.
Der DAV weist aber auch darauf hin, dass so nicht das Gespräch in der Kanzlei ersetzt wer-den könnte. Es handele sich somit wohl nicht um eine abschließende Rechtsbesorgung, son-dern um eine Orientierungshilfe.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV)
Littenstr. 11
10179 Berlin
Telefon: 030/7261520
Telefax: 030/726152190