DAV: Fachanwalt für Agrarrecht beschlossen
(Berlin) - (DAV) Die Satzungsversammlung der deutschen Anwaltschaft hat am 14. November 2008 die mittlerweile 20. Fachanwaltschaft beschlossen. Mit dem Fachanwalt für Agrarrecht steht der Anwaltschaft eine weitere Möglichkeit der Spezialisierung sowie Qualifizierung und den Mandanten ein neues Auswahlkriterium zur Verfügung. Mit diesem Beschluss ist auch die Forderung des Deutschen Anwaltvereins (DAV) nach Ausweitung der Fachanwaltschaften umgesetzt worden. Die Änderung der Fachanwaltsordnung (FAO) kann erst im Frühjahr 2009 in Kraft treten. Mit den ersten Fachanwälten für Agrarrecht kann bereits im Sommer 2009 gerechnet werden.
Mit dem Beschluss der Satzungsversammlung zur Einführung dieser weiteren Fachanwaltschaft wird sowohl für die Anwaltschaft als auch für die Mandanten das richtige Signal gegeben, so Rechtsanwalt Hartmut Kilger, DAV-Präsident. Die Anwaltschaft müsse sich spezialisieren und gleichzeitig qualifizieren. Hierfür eigne sich die Fachanwaltschaft hervorragend. Der DAV sei über seine Deutsche Anwaltakademie bereits seit vielen Jahren in der Fortbildung für Anwältinnen und Anwälte im Agrarrecht engagiert. Mit der Deutschen Gesellschaft für Agrarrecht wird das jährliche Agrarrechtsseminar in Goslar angeboten.
Fachanwaltschaften werden nur verliehen, wenn die theoretischen Kenntnisse in einer Prüfung nachgewiesen sind und die praktische Erfahrung dokumentiert wird. Außerdem ist mit der Führung des Fachanwaltstitels die jährliche Erfüllung einer Fortbildungspflicht verbunden, die auch nachzuweisen ist. Für den Mandanten wird es einfacher und übersichtlicher, den richtigen spezialisierten Fachanwalt für sein Rechtsproblem zu finden. Der Anwalt kann sich auf der anderen Seite in einem unübersichtlichen Markt besser positionieren.
Der Anwalt als Generalist bleibt darüber hinaus weiterhin gefragt, betont Kilger.
Nach den Beschlüssen der Satzungsversammlung gibt es nunmehr 20 Fachanwaltschaften für folgende Rechtsgebiete:
Agrarrecht, Arbeitsrecht, Familienrecht, Sozialrecht, Steuerrecht, Strafrecht, Insolvenzrecht, Versicherungsrecht, Verwaltungsrecht, Medizinrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Verkehrsrecht, Bau- und Architektenrecht, Erbrecht, Transport- und Speditionsrecht, Gewerblicher Rechtsschutz, Handels- und Gesellschaftsrecht, Urheber- und Medienrecht, Informationstechnologierecht (IT-Recht) und Bank- und Kapitalmarktrecht.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV)
Swen Walentowski, Pressesprecher
Littenstr. 11, 10179 Berlin
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(dh)