DAV kritisiert Abschiebungshaft ohne Rechtsbeistand
(Berlin) - Der Deutsche Anwaltverein kritisiert Abschiebungshaft ohne Rechtsbeistand.
Statement von Rechtsanwalt Stefan von Raumer, Präsident des Deutschen Anwaltvereins (DAV):
Am Freitag debattiert der Bundestag über die Abschaffung des verpflichtenden Rechtsbeistands bei Abschiebungshaft und Ausreisegewahrsam. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) hatte dies von Anfang an als unangemessene Einschränkung von Grundrechten und Verfahrensgarantien kritisiert. Der DAV warnt auch, dass solche Regelungen zur Verschärfung des gesellschaftlichen Klimas gegenüber der Anwaltschaft beitragen.
„Wenn Freiheit und Existenz durch staatliche Maßnahmen auf dem Spiel stehen, ist anwaltlicher Beistand als Bestandteil grundlegender Verfahrensgarantien ein Muss. Freiheitsentziehung ist eine der schärfsten Grundrechtseinschränkungen. Abschiebungshaft ist weder Strafhaft noch Beugehaft, sondern dient der Durchsetzung aufenthaltsrechtlicher Entscheidungen. Diese Verfahren sind rechtlich hochkomplex, regelmäßig kommen Sprachbarrieren hinzu. Noch immer sind über die Hälfte aller Inhaftierungen rechtswidrig. Der Staat muss sich hier eine besonders genaue Prüfung gefallen lassen.
Wer behauptet, anwaltliche Unterstützung mache Abschiebungen unmöglich, räumt im Grunde ein, dass die Verfahren oft rechtsfehlerhaft sind. Solche Äußerungen zahlen aber auch auf das unsägliche Narrativ einer angeblichen ‚Anti-Abschiebungsindustrie‘ ein, die statistisch nicht ansatzweise belegbar wäre. Dies schürt ein negatives Klima gegenüber der Anwaltschaft, insbesondere im Migrationsrecht, was mittlerweile nicht selten in faktische Bedrohungslagen umschwenkt. Anwältinnen und Anwälte dürfen nicht für ihre rechtsstaatliche Tätigkeit verfolgt werden.“
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV), Littenstr. 11, 10179 Berlin, Telefon: 030 7261520
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