Pressemitteilung | Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV)
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DAV lehnt das als Justizreform getarnte Spargesetz ab

(Berlin) - Das am 01. Juli 2004 vom Bundestag einhellig beschlossene Gesetz zur Modernisierung der Justiz verdient nach Ansicht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) den Namen nicht. Es würden handwerkliche Fehler der letzten - ebenso hastig zustande gekommenen - Reformgesetze nur in unvollkommener Form beseitigt. Man hätte die Ergebnisse der Evaluation der Reform der Zivilprozessordnung (ZPO-Reform) abwarten müssen. Mit dem Gesetz sollten die ohnehin schon spärlich ausgestatteten Justizhaushalte weiter beschnitten werden. Wieder einmal werden fiskalische Überlegungen über eine sachlich begründete Justizpolitik gestellt.

"Verfahrensordnungen haben nicht nur die Funktion effektiven Rechtsschutz zu gewährleisten, sondern dienen auch der Freiheitssicherung," betont Rechtsanwalt Dr. Bernd Hirtz, Vorsitzender des Zivilverfahrensrechtsausschusses des DAV. Verfahrensrecht müsse praktikabel sein. Beständige Änderungen verfahrensrechtlicher Normen führten zur Unübersichtlichkeit und machten die Einübung eines bewährten Verfahrensablaufes unmöglich. "Auch deshalb treffen die neuen Regelungen in der Anwaltschaft auf erhebliche Skepsis," so Hirtz weiter.

Der DAV nimmt mit Befriedigung zur Kenntnis, dass die Kritik an einem Beweismitteltransfer, d.h. der Bindung der Zivilgerichte an die Beweisergebnisse der Strafgerichte, offenbar im Gesetzgebungsverfahren Beachtung gefunden hat. Verblieben ist insoweit die Möglichkeit, ein gerichtlich eingeholtes Sachverständigengutachten aus einem anderen Verfahren zu verwerten. Es sei abzuwarten, unter welchen Voraussetzungen die Rechtspraxis eine solche Verwertung zulasse. Für eine effizientere Justiz müsste diese mit besseren Sachmitteln und mehr Planstellen ausgestattet werden.

Soweit das Gesetz den Ländern die Möglichkeit gibt, weitere bisher den Richtern vorbehaltene Aufgaben auf die Rechtspfleger zu übertragen, warnt der DAV vor einem Flickenteppich. Es müsse damit gerechnet werden, dass die bisher bundeseinheitliche Regelung aufgegeben wird. Hierzu Hirtz: "Soweit es sinnvoll ist, richterliche Aufgaben auf den Rechtspfleger zu übertragen, sollte dies bundeseinheitlich geschehen."

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV) Littenstr. 11, 10179 Berlin Telefon: 030/7261520, Telefax: 030/726152190

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