DAV lehnt die Änderungen der Strafprozessordnung durch das Justizmodernisierungsgesetz ab
(Berlin) - Der Bundestag hat am 1. Juli 2004 einhellig das sogenannte Gesetz zur Modernisierung der Justiz verabschiedet. am 09. Juli soll das Gesetz den Bundesrat passieren. Die Änderungen - so verspricht es die Politik - sollen das Strafverfahrensrecht überschaubarer und lesbarer machen, ohne dass die Rechtsstaatlichkeit des Verfahrens darunter leiden soll. Nach Auffassung des Deutschen Anwaltvereins (DAV) verfehlt das Gesetz dieses Ziel. Im Strafverfahren verböten sich weitere Beschleunigungen und Vereinfachungen im Hinblick auf eine rechtsstaatliche und sinnvolle Verteidigung.
"Das Signal einer solchen Gesetzgebung ist falsch", so Rechtsanwalt Dr. Ulrich Sommer, Vorstandsmitglied des DAV. Seit Jahren vermisse der DAV ernsthafte Bemühungen des Gesetzgebers, auf als sozialwidrig bewertetes Verhalten anders als nur durch Strafrecht zu reagieren.
Vorgesehen ist beispielsweise, dass das Gericht nunmehr lange Pausen zwischen zwei Verhandlungstagen einlegen darf. Was bedeute, dass Richter und Schöffen möglicherweise Monate, nachdem sie ihren persönlichen Eindruck von Zeugen gewonnen hatten, urteilen. Zu einem Zeitpunkt, bei dem der unmittelbare Eindruck über die Glaubwürdigkeit von Zeugen und deren Aussagen bereits verblasst ist. Solchen Erinnerungsleistungen von Richtern und Schöffen steht die Anwaltschaft skeptisch gegenüber.
Als besonders problematisch könnte sich die neue Vorschrift auswirken, wonach Polizeibeamte nicht mehr im Gerichtssaal erscheinen müssen, um über ihre Ermittlungshandlungen als Zeugen Rechenschaft abzulegen. Vielmehr soll es in vielen Fällen ausreichen, Berichte von Polizeibeamten - beispielsweise über Hausdurchsuchungen - in der Hauptverhandlung zu verlesen. Eine wirkliche Kontrolle der Ermittlungstätigkeit und der Protokollierung sei aber nur möglich, wenn Polizeibeamte zu ihren Ergebnissen befragt werden können. Die neue Gesetzesregelung sehe keine ausdrückliche Möglichkeit der Verteidigung vor, den Polizeibeamten zwingend als Zeugen laden zu lassen.
Nach Ansicht der Strafverteidiger im Deutschen Anwaltverein kann der Rechtsstaat auf diese Art von Modernisierung gut verzichten.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV)
Littenstr. 11, 10179 Berlin
Telefon: 030/7261520, Telefax: 030/726152190
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Facebook. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von X. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen



