Pressemitteilung | Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV)
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DAV lehnt Telekommunikationsüberwachungsmaßnahmen gegen Anwälte ab / DAV-Vorstand verabschiedet Brüsseler Resolution

(Berlin) - Mit einer Resolution hat sich der Vorstand des Deutschen Anwaltvereins (DAV) auf seiner Sitzung in Brüssel am 10. Oktober 2007 entschieden gegen die beabsichtigten Telekommunikationsüberwachungsmaßnahmen und andere verdeckte Ermittlungsverfahren gegen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte ausgesprochen. Zwar sei geplant, Strafverteidigern einen umfassenden Schutz einzuräumen, die übrigen Anwälte sollen aber solchen Maßnahmen unterliegen können. Damit käme es zu einer nicht hinnehmbaren Aufspaltung des einheitlichen Berufs des Rechtsanwaltes. Eine solche Aufspaltung widerspreche aber der Stellung der Anwälte als Organ der Rechtspflege.

„Das Vertrauensverhältnis zwischen einem Rechtsanwalt und dem Mandanten ist nicht teilbar und kann nicht von der ausgeübten anwaltlichen Tätigkeit abhängig gemacht werden. Die Beziehung zwischen Mandant und Anwalt bedarf eines besonderen Vertrauensschutzes und darf nicht heimlich überwacht werden“, so Rechtsanwalt Hartmut Kilger, DAV-Präsident.

„Die Rechtsanwaltschaft in ihrer Gesamtheit ist verpflichtet, die Teilhabe des Bürgers am Recht zu gewährleisten und der Verwirklichung des Rechtsstaats zu dienen,“ heißt es in der Resolution.

Nach Ansicht des DAV ist daher ein umfassender Schutz vor dem Zugriff staatlicher Maßnahmen für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte geboten und zu gewährleisten.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV) Swen Walentowski, Pressesprecher Littenstr. 11, 10179 Berlin Telefon: (030) 7261520, Telefax: (030) 726152190

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