Pressemitteilung | Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV)

DAV warnt vor falscher Weichenstellung bei der Reform der Gewerbesteuer / DAV-Präsidium spricht sich gegen Ausweitung der Gewerbesteuer aus

(Berlin) - Nach Äußerungen des Bundesfinanzministeriums geht es bei der Reform der Gemeindefinanzen nur noch um die Ausweitung der bisherigen Gewerbesteuer auf die freien Berufe, wie auf Anwälte, Architekten etc. Pläne, die Kommunalfinanzen grundlegend zu reformieren, sind damit gescheitert. Das Präsidium des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hat auf seiner Sitzung die Ausweitung der bisherigen Gewerbesteuer auf die Anwaltschaft entschieden abgelehnt. Zusätzliche Belastungen können bei einem zunehmenden Teil der Anwaltschaft, der sich bereits in einer schwierigen wirtschaftlichen Lage befinde, die Existenz bedrohen und somit Ausbildungs- und Arbeitsplätze vernichten.

"Die Ausweitung darf nicht zur Mehrbelastung der Anwaltschaft führen," so der Hauptgeschäftsführer des DAV, Dr. Dierk Mattik. Auch bei der Anrechnung der Gewerbesteuerzahlungen auf die persönliche Einkommenssteuerschuld bestehe gerade für Anwälte in großen Städten die Gefahr, auf Grund eines höheren Hebesatzes von mehr als etwa 360 Prozent zusätzlich belastet zu werden. "Die schwierige wirtschaftliche Lage geht vor allem auf die von der Politik seit 1994 verweigerte Gebührenanpassung zurück," so Mattik weiter.

Einer grundlegenden Reform und einer Beteiligung der Anwaltschaft an den Kommunalfinanzen würde sich die Anwaltschaft nicht verschließen. Eine solche Beteiligung müsste aber an die Leistungsfähigkeit anknüpfen und alle Bürger einer Gemeinde, Berufsträger etc. umfassen. Nach den bisherigen Plänen sind wieder einige Berufsgruppen, wie etwa Landwirte, ausgenommen. Eine Einbeziehung aller hätte zudem den Vorteil, dass es eine wirksamere Kontrolle durch die Bürgerinnen und Bürger gebe, wofür ihre Kommunen das Geld verwenden.

Zur Reform der Gewerbesteuer haben der DAV und die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) auch eine gemeinsame Erklärung herausgegeben.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV) Littenstr. 11, 10179 Berlin Telefon: 030/7261520, Telefax: 030/726152190

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