DAV warnt vor verschärften Überwachungsplänen im Ministerrat
(Berlin/Brüssel) - Immer wieder werden im Ministerrat neue Textvorschläge zur Chatkontrolle eingebracht – einem Instrument, mit dem Online-Kommunikation auf der Suche nach strafbaren Inhalten pauschal durchleuchtet werden soll. Nun liegt ein neuer, rechtsstaatlich hochproblematischer Vorschlag der dänischen EU-Ratspräsidentschaft vor. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) warnt entschieden vor den enthaltenen Maßnahmen und appelliert an die Bundesregierung, die Verordnung abzulehnen.
Neue Vorstöße in Sachen Chatkontrolle gab es in den letzten Jahren regelmäßig. Ziel der geplanten Verordnung zur elektronischen Kommunikationsdurchleuchtung ist die Verfolgung von sexuellem Kindesmissbrauch. Der Deutsche Anwaltverein betont seither, dass trotz der Bedeutung des verfolgten Ziels eine derartige anlasslose Massenüberwachung keinesfalls gerechtfertigt ist. „Auch berechtigte strafrechtliche Anliegen können wir nicht mit Maßnahmen verfolgen, die gegen die Grundprinzipien des Rechtsstaats verstoßen“, so Rechtsanwalt Stefan von Raumer, Präsident des Deutschen Anwaltvereins. Dazu gehöre die massenhafte Durchleuchtung der Kommunikation Unbescholtener.
Der nun vorgelegte Text der dänischen Ratspräsidentschaft enthalte mehrere massiv grundrechtsverletzende Maßnahmen „Die Einführung dieses Instruments würde die systematische und flächendeckende Überwachung privater Kommunikation bedeuten“, so der DAV-Präsident. Es sei vergleichbar mit einem Postamt, in dem jeder versandte Brief geöffnet und kontrolliert würde. „Mit den Grundrechten auf Datenschutz, Achtung des Privatlebens und Vertraulichkeit der Kommunikation ist das unvereinbar.“ Das EU-Parlament hätte sich für eine Chatkontrolle nur im Verdachtsfall ausgesprochen, die polnische Ratspräsidentschaft immerhin die verpflichtende Chatkontrolle zu einer freiwilligen umgestalten wollen. „Mit dem neuen Vorschlag macht die Diskussion einen Rückschritt, und wir sind annähernd wieder beim Vorschlag der EU-Kommission, der zu Recht von unzähligen nationalen und europäischen Parlamenten und weiteren Interessenträgern aufs Allerschärfste kritisiert worden ist.“
Angriff auf verschlüsselte Kommunikation
Dass auch Ende-zu-Ende-verschlüsselte Messenger in die Maßnahmen einbezogen werden sollen, bedeutet faktisch eine Umgehung wirksamer Verschlüsselungstechnologien. „Statt für mehr Sicherheit zu sorgen, würden neue Gefahren geschaffen“, erklärt von Raumer. Die Aushebelung der Verschlüsselung würde zwangsweise Lücken in der IT-Sicherheit nach sich ziehen und so beispielsweise das Berufsgeheimnis von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten in unvertretbarer Weise gefährden.
Zukünftig auch Text- und Sprachnachrichten betroffen?
Die Inhalte, die durchsucht werden sollen, beschränken sich (noch) auf Bildmaterial und Links; über eine Öffnungsklausel zum sogenannten „Grooming“ könnten die Scans allerdings künftig auch auf Text- und Sprachnachrichten ausgeweitet werden.
Appell an Bundesregierung
In einem Schreiben an den Bundesminister des Innern appelliert der DAV deshalb an die Regierung, sich im Rat der Europäischen Union klar gegen den neuen Vorschlag auszusprechen und der Verordnung eine endgültige Absage zu erteilen. „Der Vorschlag der dänischen Ratspräsidentschaft würde eine anlasslose Massenüberwachung privater Kommunikation ermöglichen, die der Europäische Gerichtshof gleich wieder kippen würde – die EU würde den Grundsätzen ihres ‚Better Regulation‘-Ansatzes nicht gerecht“, so Stefan von Raumer.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV), Littenstr. 11, 10179 Berlin, Telefon: 030 7261520