Pressemitteilung | dbb beamtenbund und tarifunion - Bundesleitung
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dbb: Arbeitgeberbeteiligung an Sozialversicherungskosten nicht in Frage stellen

(Berlin) - Die Beteiligung der Arbeitgeber an den Sozialversicherungskosten ihrer Beschäftigten darf nach Auffassung des dbb „nicht in Frage gestellt werden“. Der stellvertretende Bundesvorsitzende des dbb beamtenbund und tarifunion Klaus Dauderstädt wies am 1. September 2006 den Vorschlag des SPD-Gesundheitsexperten Karl Lauterbach zurück, Arbeitgeber sollten an privatversicherte Beschäftigte keinen Zuschuss zur Krankenversicherung mehr zahlen. Damit habe Lauterbach „in der ohnehin schwierigen Schlussphase der Vorbereitung der Gesundheitsreform das Durcheinander noch verschlimmert“.

Dauderstädt warf dem SPD-Politiker vor, über gesundheitspolitische Vorschläge hinaus in das bisherige finanzielle Gleichgewicht der Beschäftigungsverhältnisse eingreifen zu wollen. „Die Beteiligung der Arbeitgeber an den Kosten ihrer Beschäftigten gehört seit Bismarcks Zeiten zu den Grundlagen der Sozialversicherung. Sie darf im Sozialstaat Bundesrepublik Deutschland nicht in Frage gestellt werden.“ Es sei schlimm genug, dass die paritätische Beteiligung in den vergangenen Jahren etwa durch Herausnahme von Leistungen bei Krankengeld und Zahnersatz einseitig zu Lasten der Versicherten verschoben wurde.

Erkennbar sei, dass der Vorschlag Lauterbachs die private Krankenversicherung für Arbeitnehmer unattraktiv machen solle, so Dauderstädt weiter. „So lange es aber die Zweigleisigkeit von gesetzlicher (GKV) und privater Krankenversicherung (PKV) gibt, darf die Beteiligung des Arbeitgebers nicht an die Zugehörigkeit zu nur einem der beiden Systeme geknüpft werden.“ Dies verstoße gegen den Gleichheitsgrundsatz in Artikel 3 des Grundgesetzes. Berechtigt sei, dass der Gesetzgeber die Höhe der Beteiligung des Arbeitgebers begrenze und dabei das bisherige durchschnittliche GKV-Niveau - künftig vielleicht den von der Bundesregierung einheitlich festgesetzten Beitragssatz in der GKV - als Maßstab anlege. Individuelle Sonderwünsche an besondere Versicherungstarife müssten vom Arbeitgeber nicht bezuschusst werden, wohl aber die generelle Krankenversicherung als solche, sagte Dauderstädt. „Würde man Lauterbachs Vorschlag zu Ende denken, wären auch Beihilfe für Beamte und Versorgungsempfänger und Heilfürsorge für Polizisten und Soldaten in Frage gestellt, die im Rahmen der Alimentationsverpflichtung der öffentlichen Dienstherren als Fürsorgeleistungen zur Krankenversicherung eingerichtet sind. Jeder Schritt in diese Richtung stieße auf nachhaltigen Widerstand des dbb.“

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Beamtenbund e.V. Beamtenbund und Tarifunion (dbb) Dr. Frank Zitka, Pressesprecher Friedrichstr. 169-170, 10117 Berlin Telefon: (030) 40815400, Telefax: (030) 40814399

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