DBB begrüßt Job-Center-Beschluss der Arbeits- und Sozialministerkonferenz / Heesen: Betreuung aus einer Hand verfassungfest machen
(Berlin) - Der dbb beamtenbund und tarifunion hat den Beschluss der Arbeits- und Sozialministerkonferenz vom 14. Juli 2008 begrüßt, die Zusammenarbeit von Kommunen und Bundesagentur für Arbeit (BA) im Grundgesetz festzuschreiben.
Wir haben uns von Anfang an dafür eingesetzt, das Zusammenarbeitsmodell zumindest als Option fortzuführen und hierfür eine stabile verfassungsrechtliche Grundlage zu schaffen. Nur so kann die politisch gewollte Betreuung von Sozialhilfe- und Arbeitslosenhilfeempfängern aus einer Hand auch in Zukunft beibehalten werden, betonte der dbb-Bundesvorsitzende Peter Heesen.
Bereits Ende vergangenen Jahres hatte sich der dbb mit der Forderung an die Regierung gewandt, für die Zusammenarbeit von Bund und Kommunen einen festen verfassungsrechtlichen Rahmen zu schaffen. Anlass war ein Beschluss des Bundesverfassungsgerichts von Dezember 2007, der die Zusammenarbeit von Bund und Kommunen nach der Föderalismusreform I für unzulässig erklärt hatte. Die Verfassungsrichter hatten bemängelt, dass durch eine Vermischung von Kompetenzen die politische Verantwortung nicht mehr klar zuzuordnen sei.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Beamtenbund e.V. Beamtenbund und Tarifunion (dbb)
Dr. Frank Zitka, Pressesprecher
Friedrichstr. 169-170, 10117 Berlin
Telefon: (030) 40815400, Telefax: (030) 40814399
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