DBB Erfolg beim Bundesverfassungsgericht / Heesen: „Führungsposition auf Zeit beeinträchtigen die Unabhängigkeit der Beamten“
(Berlin) - Der dbb beamtenbund und tarifunion hat die gestern (19. Juni 2008) veröffentlichte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 28. Mai 2008 begrüßt, die Vergabe von Führungspositionen auf Zeit nach dem Landesbeamtengesetz Nordrhein-Westfalen für grundgesetzwidrig zu erklären. dbb Chef Peter Heesen: „Ein wichtiger Erfolg für den Rechtsschutz des dbb. Wir haben dieses Klärungsverfahren angestrengt, weil wir davon überzeugt sind, dass die Vergabe von Führungspositionen auf Zeit nicht nur gegen das Lebenszeitprinzip verstößt, sondern vor allem auch die Unabhängigkeit der Beamtinnen und Beamten gefährdet.“
Peter Heesen verwies darauf, dass gerade in Führungspositionen oftmals Entscheidungen in einem konfliktorientierten Umfeld getroffen werden müssen. „Gerade hier“, so Heesen, „muss die Unabhängigkeit und Neutralität der Kolleginnen und Kollegen geschützt werden. Solange eine Führungsaufgabe aber nur vorübergehend vergeben wird, besteht die Möglichkeit, dass eine vermeintlich unliebsame Entscheidung, den Verbleib im Amt oder die weitere Karriere negativ beeinflusst. Eine spätere Zurückstufung käme einer Disziplinierung gleich. Hier hat das Verfassungsgericht jetzt eine klare Linie gezogen, die maßgebend für andere Landesgesetzgeber sein sollte.“
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Beamtenbund e.V. Beamtenbund und Tarifunion (dbb)
Dr. Frank Zitka, Pressesprecher
Friedrichstr. 169-170, 10117 Berlin
Telefon: (030) 40815400, Telefax: (030) 40814399
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