dbb für Nachbesserungen am Gesetzentwurf zur Pflegereform
(Berlin) - Der dbb begrüßt die geplante Pflegereform im Grundsatz, sieht aber in wichtigen Punkten noch Nachbesserungsbedarf. So stoße die Ausweitung und Dynamisierung der Pflegeleistungen ebenso wie die Stärkung des Grundsatzes ambulant vor stationär auf Zustimmung, geht aus der Stellungnahme zum Entwurf des Pflege-Weiterentwicklungsgesetzes hervor, die der dbb anlässlich der Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestages zur Reform der Pflegeversicherung am 21. Januar 2008 vorgelegt hat.
Scharf kritisiert der dbb, dass der Gesetzentwurf keine finanzielle Absicherung für die Pflege von Familienangehörigen vorsieht. Der dbb fordert, dass bei einer kurzzeitigen Arbeitsverhinderung der Pflegende einen Anspruch auf Entgeltersatzleistung erhält. Vielen Beschäftigten wäre ohne eine solche Leistung eine kurzzeitige Pflege nicht möglich.
Weiter heißt es in der Stellungnahme, Beschäftigte in kleineren Betrieben dürften von dem Anspruch auf Pflegezeit nicht ausgeschlossen werden.
Auch für Beamte, Richter und Soldaten müssten Regelungen getroffen werden, damit sie in einer akuten Pflegesituation bis zu zehn Arbeitstage dem Dienst fernbleiben können und ihnen dadurch keine finanziellen Einbußen entstehen.
Kritisch bewertet der gewerkschaftliche Dachverband auch, dass laut Gesetzentwurf die Aufstockung der Leistungen - etwa für häusliche Pflegehilfe - zeitlich aufgeschoben werden. Es sei bedauerlich, dass die Dynamisierung der Pflegeleistungen erst ab 2014 in Kraft treten soll. Nicht gesichert sei zudem eine langfristige Finanzierung der sozialen Pflegeversicherung.
Der dbb bedauert, dass die von ihm geforderte Einführung einer Teilkapitaldeckung als Ergänzung zum jetzigen umlagefinanzierten System nicht in den Gesetzentwurf aufgenommen worden ist, heißt es in der Stellungnahme.
Unabhängig davon sei eine Erhöhung des Beitragssatzes zum 1. Juli 2008 unvermeidbar. Problematisch sei in diesem Zusammenhang allerdings die Belastung der Rentner. Hier müsse über Möglichkeiten eines Ausgleichs - etwa durch eine gleichzeitige Rentenerhöhung - nachgedacht werden.
Ebenso betroffen ist der Kreis der in der sozialen Pflegeversicherung versicherten Beamten und Versorgungsempfänger. Auch hier erfolgt keine Kompensation für die Mehrbelastung durch die Anhebung des Beitragssatzes, so die dbb-Kritik.
Der dbb setzt sich weiter für einen rechtlichen Anspruch auf Übertragbarkeit der Altersrückstellungen bei einem Wechsel der privaten Pflege-Pflichtversicherung und für eine Entbürokratisierung im Pflegebereich ein. Ausdrücklich begrüßt wird in der Stellungnahme, dass Stichproben und Wiederholungsprüfungen in Pflegeheimen künftig unangemeldet durchgeführt werden müssen.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Beamtenbund e.V. Beamtenbund und Tarifunion (dbb)
Pressestelle
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Telefon: (030) 40815400, Telefax: (030) 40814399
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