dbb Vize: Alterssicherung ist Entgelt für geleistete Arbeit
(Berlin) - Zu den drängenden Forderungen an die Politik im Bereich der Alterssicherung zählt der dbb beamtenbund und tarifunion die Verhinderung von Altersarmut und die Angleichung der Renten im Osten an das Westniveau. Das sagte der stellvertretende dbb Bundesvorsitzende Heinz Ossenkamp am 9. Juni 2009 auf einem Forum im Rahmen der Messe SenNova, die vom 8. bis 10. Juni in Verbindung mit dem 9. Deutschen Seniorentag in Leipzig veranstaltet wird. "Renten und Pensionen sind Entgelt für geleistete Arbeit und keine sozialen Wohltaten", betonte Ossenkamp und verwies darauf, dass bei der Bundestagswahl am 27. September 2009 wichtige Weichenstellungen auch in diesem Bereich erfolgen werden.
Das Netto-Rentenniveau werde nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung bis zum Jahr 2030 weiter absinken, das Risiko der Altersarmut auch nach langjähriger Erwerbstätigkeit stark ansteigen. "Hier besteht eindeutig Handlungsbedarf", sagte Ossenkamp. Um auch Gruppen von Geringverdienern mit langjähriger Erwerbsbiographie Rentenansprüche oberhalb des Grundsicherungsniveaus zu sichern, sollte die Wiedereinführung der Rente nach Mindesteinkommen erwogen werden.
Fast 20 Jahre nach dem Fall der Mauer müsse endlich auch der aktuelle Rentenwert, der in den neuen Bundesländern noch immer zwölf Prozent niedriger als im Altbundesgebiet sei, angeglichen werden. Seit Jahren stagniere der Anpassungsprozess, so der dbb Vize. Zwar werde in diesem Jahr die Rente zum 1. Juli mit 3,38 Prozent in den neuen Ländern im Vergleich zu 2,41 Prozent in den alten Ländern erstmals seit Langem wieder stärker steigen und die Lücke zwischen Ost und West verringert. Dennoch sei mit einer baldigen Angleichung nicht zu rechnen.
Neben der Anhebung des aktuellen Rentenwert Osts mahnte Ossenkamp eine Lösung für besonders betroffene Personengruppen des öffentlichen Dienstes an, bei denen es im Zuge der Rentenüberleitung - also der Umstellung vom DDR- auf das bundesdeutsche Rentenrecht - zu Problemen gekommen ist, z. B. bei ehemaligen Beschäftigten von Post und Bahn. Ehemalige Krankenschwestern in den neuen Ländern erhielten beispielsweise nach teils über 40jähriger Berufstätigkeit häufig Renten von lediglich rund 700 Euro.
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