Pressemitteilung | dbb beamtenbund und tarifunion - Bundesleitung
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DBB zu Gesetzentwurf für Rente mit 67: Bloßes anheben der Altersgrenze wäre reines Kürzungsprogramm

(Berlin) - Der dbb beamtenbund und tarifunion hält die arbeitsmarktpolitischen Auswirkungen einer Anhebung der Regelaltersgrenze von 65 auf 67 Jahre für „problematisch“. „Ohne flankierende Änderungen in der betrieblichen Wirklichkeit laufen die vorgesehenen Regelungen auf ein bloßes Rentenkürzungsprogramm hinaus“, erklärte der stellvertretende dbb Bundesvorsitzende Klaus Dauderstädt zu dem Gesetzentwurf bei der öffentlichen Anhörung am 26. Februar 2007 im Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales.

Erforderlich sei ein Umdenken der Unternehmen. „Sie müssen sich verstärkt den Themen lebenslanges Lernen, betriebliche Gesundheitspolitik, altersgerechte Arbeitsplätze und Beschäftigungsbedingungen widmen“, forderte Dauderstädt.

Gleichzeitig müssten Möglichkeiten für einen flexiblen und gleitenden Übergang aus dem Arbeitsleben in die Ruhestandsphase und Sonderregelungen für besonders belastete Berufsgruppen gefunden werden.

Mit Blick darauf, dass auch im Jahre 17 nach der deutschen Wiedervereinigung keine Anpassung des Ost-Rentenwerts an den Rentenwert West in Sicht ist, fügte Dauderstädt hinzu: „Der dbb fordert den Gesetzgeber auf, den Menschen in den neuen Bundesländern eine Perspektive zu eröffnen, die innerhalb eines absehbaren Zeitraums ein einheitliches Rentenniveau für Gesamtdeutschland beinhaltet.“

Zur Ankündigung, dass die geplanten Maßnahmen unter Berücksichtigung der Unterschiedlichkeit der Alterssicherungssysteme wirkungsgleich auf das Beamtenrecht übertragen werden sollen, sagte der dbb Vize, dabei müssten die Vorleistungen berücksichtigt werden, die die Beamten bereits zur Sicherung der Versorgung erbracht haben. „Nur dies kann sicherstellen, dass es bei der Übertragung der Reformmaßnahmen aus der gesetzlichen Rentenversicherung auf die Beamtenversorgung nicht wieder zu einer Überkompensierung kommt.“ Das Bundesverfassungsgericht hatte in einem Urteil vom September 2005 zum Versorgungsänderungsgesetz von 2001 ausdrücklich die Tatsache anerkannt, dass die Versorgungsempfänger gegenüber Rentenempfängern stärker zur Kasse gebeten worden sind.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Beamtenbund e.V. Beamtenbund und Tarifunion (dbb) Pressestelle Friedrichstr. 169-170, 10117 Berlin Telefon: (030) 40815400, Telefax: (030) 40814399

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