dbb zu Gesundheitskompromiss / Dauderstädt: Der kleinste gemeinsame Nenner ist zu wenig.
(Berlin) - Für einen Konsens ist es zu wenig, sich nur auf den kleinsten gemeinsamen Nenner zu verständigen und den Kotau vor den gegenseitig aufgebauten Junktims zu vollziehen, kommentierte der stellvertretende Bundesvorsitzende des dbb beamtenbund und tarifunion Klaus Dauderstädt am 5. Oktober 2006 in Berlin den Verhandlungskompromiss der Großen Koalition zur Gesundheitsreform. Die SPD habe sich mit der Begrenzung auf 1 Prozent des beitragspflichtigen Einkommens bei der Überforderungsklausel durchgesetzt, die CDU/CSU-Ministerpräsidenten mit einer Konvergenzklausel, die regionale Belastungssprünge durch den neuen Gesundheitsfonds abfedern soll. Dauderstädt: Von großer Erneuerung und Nachhaltigkeit fehlt in der Einigung jede Spur.
Der massiven Kritik aus allen Bereichen der Krankenversicherung selbst, von nahezu allen Leistungserbringern im Gesundheitswesen, von Arbeitgebern wie Gewerkschaften und vielen Sozialwissenschaftlern trägt die nächtliche Einigung in keiner Weise Rechnung. Dauderstädt: Die Eckpunkte vom Juli wurden nicht nachgebessert, sondern eher an dem einen oder anderen Streitpunkt noch verwässert. Der dbb begrüßt zwar, dass allen Bürgern in der Bundesrepublik die Möglichkeit eröffnet wird, einen finanzierbaren Versicherungsschutz zu erwerben. Die weitere Abkehr von der paritätischen Finanzierung in der gesetzlichen Krankenversicherung durch Zusatzprämien, die allein von den Versicherten zu bezahlen sein werden, passt aber nicht in einen Sozialstaat. Im Übrigen, so Dauderstädt weiter, seien die Arbeitgeber bisher den Beweis schuldig geblieben, dass solche Entlastung der Lohnnebenkosten zu mehr Arbeitsplätzen führt.
Im Bereich der privaten Krankenversicherung seien die Ausweitung des Basistarifs und die Übertragbarkeit von Altersrückstellungen grundsätzlich Schritte in die richtige Richtung. Bei der Ausgestaltung dürfe aber weder in bestehende Verträge eingegriffen werden, noch seien daraus resultierende Prämiensteigerungen zu verantworten. Der Basistarif sei als verpflichtendes Zusatzangebot zu verstehen, könne aber in die bestehende Tarifvielfalt der PKV nicht eingreifen. Konsequent sei es auch, die systemwidrige Portabilität bei einem Wechsel aus der PKV in die GKV fallen zu lassen. Zustimmung gebe es schließlich für die Entscheidung der Bundesregierung, aus Steuermitteln eine beitragsfreie Mitversicherung von Kindern zu finanzieren. Das könne aber nicht auf die GKV begrenzt bleiben. Der Staat habe nach dem Zurückfahren der Zuschüsse aus der Tabaksteuer auch dafür Sorge zu tragen, dass hierfür eine dauerhafte und verlässliche Regelung ohne Abhängigkeit von jeder Haushaltsdebatte geschaffen werde.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Beamtenbund e.V. Beamtenbund und Tarifunion (dbb)
Dr. Frank Zitka, Pressesprecher
Friedrichstr. 169-170, 10117 Berlin
Telefon: (030) 40815400, Telefax: (030) 40814399
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