dbb zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts: Basistarif unter Beobachtung
(Berlin) - Das Bundesverfassungsgericht hat am 10. Juni 2009 Verfassungsbeschwerden von fünf Krankenversicherungsunternehmen und drei privat krankenversicherten Beschwerdeführern zurückgewiesen und dabei alle angefochtenen Neuregelungen der Gesundheitsreform von 2007 im Einklang mit dem Grundgesetz gesehen.
"Karlsruhe hat damit den Kurs fortgesetzt, dem Gesetzgeber bei der Ausführung des Sozialstaatsgebots einen weiten Handlungsspielraum zu lassen", sagte der stellvertretende Bundesvorsitzende des dbb beamtenbund und tarifunion Klaus Dauderstädt zu der Entscheidung. Das Gemeinwohl erlaube solche Eingriffe wie die Einführung eines bei Beiträgen wie Leistungen an der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) orientierten Basistarifs, die teilweise Mitnahme der Altersrückstellungen beim Wechsel des Versicherers oder die Ausdehnung der zwingenden Verweildauer in der GKV vor einem Wechsel in die Privatversicherung auf drei Jahre. Damit würden weder die Grundrechte auf Eigentum, Berufs- oder Vereinigungsfreiheit der Unternehmen verletzt noch die Versicherten unzumutbar belastet.
Allerdings habe der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts gleichzeitig Grenzen gezogen und das Parlament verpflichtet, die Entwicklung auf dem Versicherungsmarkt aufmerksam zu verfolgen und bei Veränderungen, die nicht seinen Prognosen entsprächen, sondern systemzerstörende Auswirkungen für die PKV entfalten, Korrekturen herbeizuführen.
"Wir teilen die Einschätzung der Verfassungshüter, dass der Basistarif kein attraktives Modell ist und damit keine akute Gefährdung für das PKV-Geschäftsmodell darstellt", kommentierte Dauderstädt die Urteile. Entscheidend sei vielmehr die Bejahung der Zweigleisigkeit des deutschen Krankenversicherungsmarktes und die Verpflichtung des Gesetzgebers, die Funktionsfähigkeit der privaten Versicherungsunternehmen zu sichern. Dies setze auch Plänen für eine Bürgerversicherung deutliche Grenzen.
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