DBB zur Gesundheitspolitik: Fonds-Lösung würde Risiko allein den Versicherten aufbürden
(Berlin) - Der dbb beamtenbund und tarifunion sieht bei der anstehenden Gesundheitsreform die Notwendigkeit, zeitnah die Zukunftsfähigkeit des deutschen Gesundheitswesens neu auszurichten. Dabei seien neben dem Gesetzgeber alle Beteiligten, also Beitragszahler, gesetzliche Krankenversicherung und Leistungserbringer, gefordert, erklärte der dbb Bundesvorstand am 19. Juni 2006 in Berlin.
Um bei der Absicherung des Lebensrisikos Krankheit Schutzlücken zu schließen, ist es sinnvoll, alle Bürger zum Nachweis eines Grundversicherungsschutzes zu verpflichten, heißt es in dem Positionspapier. Kosten für eine beitragsfreie Versicherung von Kindern ohne Einkommen seien unabhängig vom Versicherungsstatus der Eltern generell durch den Fiskus zu übernehmen.
Eine Einheitsversicherung lehnt der dbb ab: Die Differenzierung von gesetzlicher und privater Versicherung darf nicht zur Disposition gestellt werden.
Zur Finanzierung heißt es: Eine Fonds-Lösung mit eingefrorenen Arbeitgeber- und Arbeitnehmer-Beiträgen wahrt nur oberflächlich den Schein von Parität.
In Wirklichkeit wird dabei das gesamte Risiko der künftigen Gesundheitskosten durch so genannte Pauschalzuschläge - selbst bei deren Deckelung - allein den Versicherten aufgebürdet. Zu den Eckpunkten, die der dbb als Messlatten für jede Reform anlegt, zählt, dass die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) wettbewerblich organisiert bleiben muss.
Dies schließe eine Einheitsversicherung aus, unterstelle aber eine gewisse Gleichgewichtigkeit zwischen den Trägern.
Nach Auffassung des dbb muss der Fortbestand der privaten Krankenversicherung
(PKV) als Vollversicherung wie als Ergänzung bei beihilfeberechtigten Beschäftigten des öffentlichen Dienstes gesichert werden. Altersrückstellungen für bestehende private Versicherungsverhältnisse unterfallen dem grundgesetzlichen Eigentumsschutz. Eine Einbeziehung nur der neuen PKV-Versicherten in einen Gesundheitspool ohne Altersrückstellungen und zu gleichen Konditionen wie in der GKV würde das im Koalitionsvertrag geforderte plurale System zerstören, stellt der dbb weiter fest. Eine gesetzliche Regelung der PKV-Beiträge sei mit der Versicherungsfreiheit nicht in Einklang zu bringen. Beihilfe und ergänzende Privatversicherung müssten auch in Zukunft einen Vollschutz garantieren. Es widerspricht der Fürsorgepflicht des Dienstherrn, durch Ausgrenzung von Leistungen oder Kostenbeteiligungen im Beihilferecht eine Umverteilung auf dem Rücken der Beamtenschaft zu vollziehen.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Beamtenbund e.V. Beamtenbund und Tarifunion (dbb)
Dr. Frank Zitka, Pressesprecher
Friedrichstr. 169-170, 10117 Berlin
Telefon: (030) 40815400, Telefax: (030) 40814399
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