DBfK begrüßt Gesetzesinitiative zum Schutz von Whistleblowern
(Berlin) - Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK) setzt sich nachdrücklich für einen besseren Schutz von Hinweisgebern (Whistleblowern) vor Diskriminierung und arbeitsrechtlicher Benachteiligung ein. Anlässlich der gestrigen Anhörung zum "Entwurf eines Gesetzes zum Schutz von Hinweisgebern - "Whistleblowern" im Bundestagsausschuss Arbeit und Soziales sagte DBfK-Referentin Johanna Knüppel heute: "Nach Artikel 1 Ethikkodex des Weltverbands der Pflegeberufe gilt die grundlegende berufliche Verantwortung der Pflegenden dem pflegebedürftigen Menschen. Um ihn vor Schäden an Leib und Leben zu bewahren sind sie verpflichtet, gravierende strukturelle und organisatorische Versorgungsmängel an geeigneter Stelle deutlich zu machen und Abhilfe zu fordern. Der Fall der Altenpflegerin Brigitte Heinisch und das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte am 21. Juli 2011 haben gezeigt, dass das deutsche Rechtssystem Mut und Verantwortungsbewusstsein nicht ausreichend schützt." Nicht nur der Europäische Gerichtshof, sondern auch die G20-Erklärung aus dem Jahr 2010 verpflichteten die deutsche Regierung, den Schutz von Hinweisgebern am Arbeitsplatz zu konkretisieren und zu verbessern, so die Referentin weiter. Allein mit dem Maßregelungsverbot in § 612 a BGB "Der Arbeitgeber darf einen Arbeitnehmer bei einer Vereinbarung oder einer Maßnahme nicht benachteiligen, weil der Arbeitnehmer in zulässiger Weise seine Rechte ausübt." sei es bei weitem nicht getan. Ob mithilfe eines eigenen Gesetzes oder per implementiertem Artikelgesetz innerhalb des BGB, der Hinweisgeberschutz müsse transparenter, klarer, konkreter, verlässlicher und damit rechtssicher gestaltet werden. Whistleblower seien ein "Frühwarnsystem", auch für die Unternehmen. Dass Pflegende Missstände nicht aus Angst vor Sanktionen tatenlos hinnähmen liege im öffentlichen Interesse und dürfe nicht zum persönlichen Risiko werden. Es sei darüber hinaus Sache der Unternehmensleitung, ein Klima von Vertrauen und guter Kommunikation zu schaffen, damit Hinweise auf Defizite intern und frühzeitig bearbeitet werden können.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. Bundesverband und Agnes Karll gGmbH (DBfK)
Pressestelle
Salzufer 6, 10587 Berlin
Telefon: (030) 219157-0, Telefax: (030) 219157-77